Aktuelles: Edingen Neckarhausen

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MELDEFRISTEN BEACHTEN

Autor: Nora Tömmers
Artikel vom 12.09.2019

Ihre Veranstaltung im gemeinsamen Veranstaltungskalender für 2020!

Anmeldeformular für Veranstaltungen 2020

Veranstaltungsjahr 2020
Die örtlichen Vereine und Organisationen sind dazu aufgerufen, die Termine für den Veranstaltungskalender 2020 bis zum 04.11.2019 (Erster Meldetermin) bei der Gemeinde anzumelden.
Die örtlichen Vereine und Organisationen wurden bereits von uns mit Schreiben vom 11.09.2019 informiert und haben auch eine entsprechende Anzahl von Anmeldeformularen sowie eine vorläufige Jubiläumsübersicht für die Jahre 2020 bis 2024 erhalten.
Zusätzliche Anmeldeformulare sind in Papierform im Rathaus Edingen, Hauptamt, Zimmer 1.12, erhältlich oder können hier (siehe Textanfang) heruntergeladen werden.
Die Veranstaltungen können zudem direkt über die Gemeindehomepage „online“ angemeldet werden.
Achtung!
Mit der Anmeldung zum Veranstaltungskalender ist keine Reservierung bzw. Genehmigung zur Überlassung der kommunalen Veranstaltungsstätten verbunden.

Zeitplan für Terminanmeldungen:
04.11.2019:
Erster Meldetermin zur Aufnahme der Veranstaltungen
12.11.2019:
Herbstsitzung der Vereinsvertreter mit dem Kultur- und Heimatbund Edingen-Neckarhausen und der Gemeinde Edingen-Neckarhausen zur Vorstellung und Koordination der gemeldeten Veranstaltungstermine / Ort: Rathaus Edingen, Bürgersaal
02.12.2019:
Ende der Nachmeldefrist zur Aufnahme von Veranstaltungen für die Druckausgabe (AMB-Sonderbeilage)

Besondere Meldepflicht für Veranstaltungen im Schlosshof und Schlosspark in Neckarhausen
Wir bitten zudem darum, sämtliche Veranstaltungen, die im Schlosshof und im Schlosspark in Neckarhausen im Jahr 2020 vorgesehen sind, der Gemeinde ebenfalls bis zum 04.11.2019 in Schriftform anzumelden.
Dabei sind künftig auch Angaben zur Art und zum Nutzungsumfang der Veranstaltung mitzuteilen. Hintergrund:
Schlosshof mit Parkanwesen nur eingeschränkt nutzbar! Das ehemals Graf-von-Oberndorfff´sche Schloss mit Hofbereich und Parkanwesen ist ein historisch bedeutsames Bauwerk für die Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
Die Gemeinde ist in der Verpflichtung, das schützenswerte Schlossanwesen und seine Einrichtungen zu bewahren und dennoch die vorhandenen Möglichkeiten für eine ausgewogene und genehmigungsfähige Veranstaltungsöffnung zu finden.
Wir weisen deshalb nochmals darauf hin, dass der Schlosspark in Neckarhausen durch Verordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar als „Untere Naturschutzbehörde“ vom 20.04.1979 zum Landschaftsschutzgebiet „Schlosspark Neckarhausen“ erklärt wurde.
In der schutzwürdigen Parkanlage ist nur eine eingeschränkte Nutzung zulässig. Eine Bestätigung zur Durchführung der dort vorgesehenen Veranstaltungen kann erst nach Zustimmung durch den Gemeinderat und nach Billigung durch die „Untere Naturschutzbehörde“ erfolgen.

Einrichtung eines Online-Vereinsregisters
Gleichzeitig haben wir den örtlichen Vereinen und Organisationen nochmals die Einwilligungserklärungen zur Veröffentlichung personenbezogener Daten zur Erstellung eines öffentlich zugänglichen Vereinsregisters auf der Gemeindehomepage: www.edingen-neckarhausen.de mitversandt.
Weitergehende Informationen haben wir auf der Rückseite zur Einwilligungserklärung zusammengefasst.
Es liegt sicherlich im Interesse der örtlichen Vereine und Organisationen, dass ihre Vereinsveranstaltungen publik gemacht werden bzw. interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger nützliche Informationen zu den Vereinsangeboten im Internet abrufen können.

Kontakt:
Hauptamt, Andrea Ried, Telefon: 06203/808212,
E-Mail: andrea.ried(@)edingen-neckarhausen.de
Hauptamt, Klaus Kapp, Telefon: 06203/808205,
E-Mail: klaus.kapp(@)edingen-neckarhausen.de