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Am Mittwoch, 22.07.2026 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Florian König öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:
Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Ein Bürger wies darauf hin, dass die Ausfahrt eines Lebensmittelmarktes auf die Fulminastraße aus seiner Sicht eine erhebliche Gefahrenstelle darstelle. Er erkundigte sich, weshalb dort kein Stoppschild aufgestellt werden könne.
Bürgermeister König erläuterte, dass amtliche Verkehrszeichen ausschließlich nach Anordnung und Genehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden dürften. Ein nichtamtliches Hinweisschild sei grundsätzlich möglich.
Ein weiterer Bürger erkundigte sich angesichts der aktuellen Diskussionen über Atomkraftwerke in der Schweiz nach bestehenden Notfall- und Katastrophenschutzplanungen sowie nach entsprechenden Informationsmöglichkeiten.
Bürgermeister König erklärte, dass die Katastrophenschutzplanung in die Zuständigkeit des Rhein-Neckar-Kreises falle. Dem Bürger wurden die entsprechenden Informationen im Nachgang an die Gemeinderatssitzung übermittelt.
Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 24.06.2026 gefassten Beschlüsse wurden gemäß § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Ehrung nach der Ehrungssatzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vorzunehmen.
Bebauungsplan " Ecke Grenzhöfer Straße – Hauptstraße –
1. Änderung“ - Beschlussfassung über die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat hat die während der bisherigen öffentlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen geprüft und über die dazu erarbeiteten Vorschläge beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die bestehende Bau- und Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1984 teilweise im Widerspruch zu den neuen Regelungen des Bebauungsplans steht. Um klare und rechtssichere Vorgaben zu schaffen, soll die alte Satzung im Bereich des neuen Bebauungsplans künftig nicht mehr gelten.
Außerdem wurde das Vorgehen zum Schutz der dort vorkommenden Mauereidechsen angepasst. Die Tiere sollen nun durch geeignete und artenschutzgerechte Maßnahmen dazu bewegt werden, den betroffenen Bereich selbstständig zu verlassen.
Aufgrund dieser Änderungen müssen die Planunterlagen erneut öffentlich ausgelegt und die zuständigen Behörden nochmals beteiligt werden. Die erneute Auslegung ist vom 03. bis einschließlich 31.08.2026 vorgesehen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Punkten abgegeben werden, die in den Planunterlagen besonders gekennzeichnet sind.
Der Gemeinderat stimmte dem weiteren Vorgehen einstimmig zu.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hauptstraße II im Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan VII (Mannheimer Str. 20)“
- Rückversetzung des Bebauungsplanverfahrens -
- Beschlussfassung über die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB-
Der Gemeinderat hatte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück Mannheimer Straße 20 bereits im Mai 2026 als Satzung beschlossen. Vor der öffentlichen Bekanntmachung wurde jedoch festgestellt, dass die bestehende Bau- und Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1984 teilweise den neuen Festsetzungen widerspricht.
Um klare und rechtssichere Vorgaben zu schaffen, soll die bisherige Gestaltungssatzung im Bereich des neuen Bebauungsplans künftig nicht mehr gelten. Dazu wird das Verfahren noch einmal in einen früheren Stand zurückversetzt.
Die geänderten Planunterlagen werden erneut öffentlich ausgelegt und die zuständigen Behörden nochmals beteiligt. Die Auslegung ist vom 03. bis einschließlich 31.08.2026 vorgesehen. Stellungnahmen können ausschließlich zu der geplanten Aufhebung der bisherigen Gestaltungsvorgaben abgegeben werden. Die entsprechenden Änderungen sind in den Unterlagen rot gekennzeichnet.
Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen einstimmig zu.
Gestaltungssatzungen der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
- Aktualisierungsbedarf aufgrund der Novellierung von § 74 Landesbauordnung (LBO) -
Der Gemeinderat befasste sich mit der Frage, wie künftig mit den bestehenden Gestaltungssatzungen für die Ortsteile Edingen und Neckarhausen umgegangen werden soll. Hintergrund ist, dass beide Satzungen aus den frühen 1980er-Jahren stammen, bei zahlreichen Bauvorhaben inzwischen Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich waren und die Regelungen teilweise nicht mehr mit den heutigen baulichen, energetischen und gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Dies betrifft insbesondere den Ausbau von Photovoltaikanlagen, der durch örtliche Bauvorschriften nicht unzulässig eingeschränkt werden darf.
Die Verwaltung hatte zunächst vorgeschlagen, die beiden Gestaltungssatzungen zu überarbeiten und hierzu gemeinsam mit den Stadtplanungsbüros IFK für Edingen und BBP für Neckarhausen konzeptionelle Grundlagen sowie Honorarangebote ausarbeiten zu lassen.
Im Rahmen der Beratung wurde jedoch auch eine andere Vorgehensweise diskutiert. Anstatt die bisherigen Gestaltungssatzungen vollständig fortzuschreiben, könnte geprüft werden, ob diese aufgehoben werden können. Die weiterhin erforderlichen gestalterischen Vorgaben könnten dann künftig unmittelbar als Festsetzungen in die jeweiligen Bebauungspläne aufgenommen werden. Dadurch würden die Regelungen jeweils auf das konkrete Plangebiet zugeschnitten und könnten bei künftigen Bebauungsplanverfahren entsprechend berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat bat das Planungsbüro, diese mögliche Vorgehensweise fachlich zu prüfen und einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten. Auf Grundlage dieser Prüfung soll das Thema im zweiten Halbjahr erneut im Gemeinderat beraten werden.
Bauanträge mit einer Zustimmungserfordernis durch den Gemeinderat nach § 36a BauGB i.V.m. § 31 Abs. 3 BauGB und § 246e BauGB (Bauturbo)
Zustimmung nach § 36a BauGB i.V.m. § 31 Abs. 3 BauGB und § 246e BauGB (Bauturbo) für den Bauantrag zur Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses auf einem Grundstück in der Lilienstraße
Der Gemeinderat befasste sich erneut mit dem Bauantrag für ein freistehendes Einfamilienhaus in der Lilienstraße. Dem Vorhaben hatte der Technische Ausschuss bereits am 25.02.2026 einstimmig zugestimmt, da die wesentlichen Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden.
Im weiteren Genehmigungsverfahren stellte das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises jedoch fest, dass ein rückwärtiger Gebäudeteil die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze auf einer Breite von etwa 4,72 Metern und einer Tiefe von 3 Metern überschreitet. Anders als zunächst von der Verwaltung angenommen, wertete das Baurechtsamt diesen Gebäudeteil nicht als zulässigen Vorbau oder als untergeordnetes Bauteil. Deshalb war eine zusätzliche Zustimmung des Gemeinderats erforderlich.
Die Abweichung kann nach den gesetzlichen Regelungen zur erleichterten Schaffung von Wohnraum zugelassen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Überschreitung räumlich begrenzt und im Verhältnis zum gesamten Gebäude untergeordnet. Die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans und die geordnete Bebauungsstruktur bleiben dadurch gewahrt. Zudem betrifft die Entscheidung nur diesen Einzelfall und führt nach aktueller Rechtslage nicht automatisch dazu, dass vergleichbare Vorhaben künftig ebenfalls genehmigt werden müssen.
Der Gemeinderat stimmte der Überschreitung der hinteren Baugrenze einstimmig zu.
Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses in der Lilienstraße
Der Gemeinderat befasste sich mit dem geplanten Neubau eines Einfamilienhauses in der Lilienstraße. Der Technische Ausschuss hatte dem Bauvorhaben bereits im April 2026 einstimmig zugestimmt.
Für das zweigeschossige Wohnhaus mit Doppelgarage und Terrasse sind zwei geringfügige Abweichungen vom Bebauungsplan erforderlich. Zum einen wird die zulässige Traufhöhe um 7,5 Zentimeter überschritten. Zum anderen rückt das Gebäude um 1,18 Meter über die festgelegte Bauflucht hinaus näher an die Straße.
Nach Auffassung der Verwaltung sind beide Abweichungen städtebaulich vertretbar. Die geringe Überschreitung der Traufhöhe wirkt sich nicht wesentlich auf das Ortsbild aus. Durch die veränderte Lage des Gebäudes entsteht zudem eine einheitliche Bauflucht mit der benachbarten Bebauung. Auch bei der künftigen Bebauung des angrenzenden Grundstücks soll diese Linie berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat erteilte die erforderliche Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch einstimmig.
Bauantrag zur Nutzungsänderung der vorhandenen Garage zu Wohnzwecken auf einem Grundstück „Am Schloßpark"
Der Gemeinderat befasste sich erneut mit der geplanten Umnutzung einer bestehenden Garage auf dem Grundstück „Am Schloßpark“ zu Wohnraum. Durch den Umbau sollten rund 30 Quadratmeter zusätzlicher Wohnraum entstehen. Eine weitere Wohneinheit war nicht vorgesehen.
Bereits im Januar 2026 hatte der Technische Ausschuss dem Vorhaben nicht zugestimmt. Hintergrund war, dass die Garage unmittelbar an der Grundstücksgrenze steht. Durch die Umnutzung zu Wohnzwecken würde sich die bisher offene Bauweise des Wohngebiets verändern. Nach Auffassung der Verwaltung könnte dadurch ein Präzedenzfall entstehen, der künftig auch auf benachbarten Grundstücken eine geschlossene oder zusammenhängende Bebauung ermöglicht und damit die städtebauliche Struktur des Gebiets verändert.
Nachdem geänderte Unterlagen und ein Antrag auf Abweichung eingereicht worden waren, musste der Gemeinderat zusätzlich über die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch entscheiden. Die Verwaltung empfahl weiterhin, die Abweichung nicht zuzulassen.
Der Gemeinderat verweigerte die Zustimmung zur beantragten Abweichung einstimmig.
Bauvoranfrage zur Bebauung eines Grundstücks in der Hauptstraße im OT Neckarhausen
Der Gemeinderat befasste sich mit einer Bauvoranfrage für das bislang unbebaute Grundstück. Der Antragsteller möchte dort entweder drei bis vier Reihenhäuser oder ein Mehrfamilienhaus errichten. Vorgesehen waren Gebäude mit bis zu drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss.
Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Zudem war zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht abschließend geklärt, ob das Grundstück dem Innenbereich oder dem Außenbereich zuzuordnen ist. Ebenfalls ungeklärt war die Erschließung. Eine Zufahrt über die Hauptstraße müsste mit dem Rhein-Neckar-Kreis als zuständigem Straßenbaulastträger abgestimmt werden. Für eine Zufahrt über den Birkenweg wären dagegen gemeindeeigene Grundstücksflächen erforderlich, über deren Verkauf oder Nutzung der Gemeinderat gesondert entscheiden müsste.
Nach Auffassung der Verwaltung fügen sich die vorgelegten Bebauungsvarianten nicht in die vorhandene Umgebung ein. Die angrenzende Wohnbebauung ist überwiegend durch eingeschossige Gebäude mit flach geneigten Dächern geprägt. Die geplanten Reihenhäuser beziehungsweise das Mehrfamilienhaus würden hinsichtlich Größe, Höhe und Geschossigkeit deutlich davon abweichen und aufgrund der Lage am Ortseingang eine besondere städtebauliche Wirkung entfalten.
Die Verwaltung sah außerdem die Gefahr, dass eine Genehmigung weitere vergleichbare Nachverdichtungen im Birkenweg auslösen könnte. Eine derart grundlegende Veränderung der bestehenden Bebauungsstruktur sollte daher nicht im Rahmen einer einzelnen Bauvoranfrage, sondern nur auf Grundlage eines Bebauungsplanverfahrens und einer umfassenden städtebaulichen Neuordnung erfolgen.
Der Gemeinderat lehnte die beantragte Bebauung und die hierzu erforderlichen Zustimmungen einstimmig unter Berücksichtigung von 6 Enthaltungen ab. Damit wurde insbesondere einer Bebauung mit drei bis vier Reihenhäusern oder einem Mehrfamilienhaus in der beantragten Größe und Höhe nicht zugestimmt.
Bauanträge zur Errichtung einer Wohnanlage mit 17 Reihenhäusern, 7 Carports, 2 Garagen und 10 Stellplätzen auf Grundstücken in der Ahornstraße und Fred-Joachim-Schoeps-Straße
Der Gemeinderat befasste sich mit dem geplanten Bau von insgesamt 17 Reihenhäusern in der Ahornstraße und in der Fred-Joachim-Schoeps-Straße. Vorgesehen sind vier Reihenhäuser in der Ahornstraße sowie 13 weitere Reihenhäuser auf dem Grundstück Fred-Joachim-Schoeps-Straße. Die vorhandenen Gebäude auf diesem Grundstück sollen abgebrochen werden.
Für das Vorhaben sind mehrere Befreiungen von den geltenden Bebauungsplänen erforderlich. Diese betreffen unter anderem die Baugrenzen, die Traufhöhe, die geschlossene Bauweise, Stellplätze im Vorgarten sowie Gartenhäuser und Terrassen. Die Verwaltung bewertete die Abweichungen als städtebaulich vertretbar. Teilweise müssen noch genaue Standorte nachgewiesen und weitere Zustimmungen eingeholt werden.
In der Beratung wurde die Größe und Dichte der geplanten Bebauung kritisch angesprochen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass viele der Befreiungen bei Betrachtung der einzelnen Häuser nur geringe Abweichungen darstellen. Positiv bewertet wurden der Lückenschluss, die Schaffung zusätzlichen und möglichst bezahlbaren Wohnraums sowie die Ausrichtung der Hauptaufenthaltsräume von der Autobahn weg.
Ausführlich beraten wurden auch Fragen des Brandschutzes und der Erreichbarkeit des rückwärtigen Grundstücksbereichs. Die erforderliche Feuerwehrzufahrt, die Tragfähigkeit des Weges und die Löschwasserversorgung müssen gegenüber der Baurechtsbehörde nachgewiesen werden. Zudem soll die dauerhafte Unterhaltung und Ertüchtigung der Zufahrt rechtlich abgesichert werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen einschließlich der Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch einstimmig zu.
Rückblick auf das Haushaltsjahr 2025
Vorläufiges Rechnungsergebnis
Der Gemeinderat nahm das vorläufige Ergebnis des Haushaltsjahres 2025 zur Kenntnis. Ein endgültiger Jahresabschluss ist derzeit noch nicht möglich, da die Eröffnungsbilanz im Zuge der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht noch erstellt wird.
Das vorläufige Ergebnis fällt besser aus als ursprünglich geplant. Statt eines erwarteten Gesamtdefizits von rund 1,47 Mio. Euro ergibt sich derzeit ein Überschuss von rund 693.000 Euro. Hauptgrund hierfür sind höhere Einnahmen, insbesondere aus der Gewerbesteuer, aus Landeszuweisungen und aus Grundstücksverkäufen.
Das laufende Verwaltungsgeschäft bleibt jedoch defizitär. Die regelmäßigen Erträge reichten auch 2025 nicht vollständig aus, um die laufenden Aufwendungen zu decken. Das ordentliche Ergebnis liegt vorläufig bei minus 378.000 Euro. Damit besteht weiterhin ein strukturelles Ungleichgewicht im Gemeindehaushalt.
Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde ein Zahlungsmittelüberschuss von rund 881.000 Euro erzielt. Dieser reichte jedoch nicht aus, um die Kredittilgungen von rund 1,01 Mio. Euro vollständig zu finanzieren. Für Investitionen standen daher keine eigenen Mittel aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung.
Insgesamt investierte die Gemeinde rund 5,24 Mio. Euro. Größere Ausgaben entfielen unter anderem auf die Sanierung der Pestalozzi-Grundschule, die Umnutzung der Graf-von-Oberndorff-Schule, Tiefbaumaßnahmen sowie Zahlungen an den Abwasserverband „Unterer Neckar“. Zur Finanzierung der Investitionen wurde ein Kredit über 2 Mio. Euro aufgenommen.
Die Verschuldung des Kernhaushalts lag zum Jahresende bei rund 14,28 Mio. Euro. Einschließlich der weiteren gemeindlichen Einrichtungen und Gesellschaften betrug die Gesamtverschuldung rund 16,97 Mio. Euro.
Trotz des gegenüber der Planung besseren Ergebnisses bleibt die finanzielle Lage der Gemeinde angespannt. Die laufenden Einnahmen reichen weiterhin nicht aus, um sämtliche Aufwendungen, Kredittilgungen und Investitionen zu finanzieren. Grundstücksverkäufe und weitere Kredite können hierfür langfristig keine nachhaltige Lösung darstellen. Deshalb sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Haushalts erforderlich.
Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.06.2026 - Halbjahresbericht
Der Gemeinderat nahm den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.06.2026 zur Kenntnis.
Zum Stichtag weist der Ergebnishaushalt ein deutliches Defizit aus. Den ordentlichen Erträgen von rund 24,88 Mio. Euro stehen ordentliche Aufwendungen von rund 32,25 Mio. Euro gegenüber. Daraus ergibt sich vorläufig ein negatives ordentliches Ergebnis von rund 7,38 Mio. Euro.
Die Zahlen zum Halbjahr sind allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig. Verschiedene Erträge und Aufwendungen werden nicht gleichmäßig über das Jahr verbucht. Größere Einnahmen, etwa aus dem Finanzausgleich oder dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, gehen nur zu bestimmten Terminen ein. Daher kann der Zahlungsmittelbestand im Jahresverlauf stark schwanken.
Für die energetische Sanierung der Pestalozzi-Schule erhielt die Gemeinde einen KfW-Zuschuss in Höhe von rund 1,61 Mio. Euro. Im Haushalt waren hierfür lediglich 1 Mio. Euro eingeplant. Gleichzeitig musste die Gemeinde im Juni zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit einen Kassenkredit über 2 Mio. Euro aufnehmen.
Im Finanzhaushalt ergab sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zum Stichtag ein Zahlungsmittelbedarf von rund 942.000 Euro. Bei den Investitionen standen Einzahlungen von rund 1,92 Mio. Euro Auszahlungen von rund 984.000 Euro gegenüber.
Bürgermeister Florian König erläuterte die wichtigsten Eckpunkte des bisherigen Haushaltsverlaufs und gab einen Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung bis zum Jahresende.
Bericht über eingegangene Spenden im 2. Quartal 2026
Der Gemeinderat nahm die im 2. Quartal 2026 eingegangenen Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 Abs. 4 GemO einstimmig an. Die Spenden kamen verschiedenen Zwecken zugute, insbesondere dem Sozialfonds, der Feuerwehr sowie dem Jugendzentrum.
Der Bürgermeister und der Gemeinderat dankten den Spenderinnen und Spendern für ihre Spendenbereitschaft.
1. Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses "Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis" bei der Stadt Weinheim
Der Gemeinderat stimmte der Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Gemeinsamen Gutachterausschuss „Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis“ bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich zu. Bürgermeister König wurde ermächtigt, die Änderungsvereinbarung für die Gemeinde zu unterzeichnen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht seit Anfang 2023 und ist unter anderem für die Ermittlung von Grundstückswerten und Bodenrichtwerten zuständig. Bislang setzte sich das Gremium aus mehr als 70 Mitgliedern zusammen. Die Anzahl der Vertreter einer Kommune richtete sich nach deren Einwohnerzahl.
Künftig soll der Ausschuss auf etwas mehr als 30 Mitglieder verkleinert werden. Jede beteiligte Kommune darf unabhängig von ihrer Einwohnerzahl zwei Gutachter vorschlagen. Bei der Besetzung soll stärker auf unterschiedliche Fachrichtungen geachtet werden. Neben Sachverständigen und Architekten sollen beispielsweise auch Fachleute aus dem Bankwesen, der Immobilienwirtschaft, der Vermessung, der Statistik und der Landwirtschaft vertreten sein.
Mit der Verkleinerung sollen Sitzungen effizienter durchgeführt, der Verwaltungsaufwand reduziert und Kosten eingespart werden. Für Edingen-Neckarhausen wird mit einer jährlichen Entlastung von rund 1.450 Euro gerechnet.
In der Sitzung wurde jedoch auch Kritik am Vorgehen des Gutachterausschusses und am Verfahren zur geplanten Neubesetzung geäußert. Insbesondere die Aufgabe des bisherigen, an der Einwohnerzahl orientierten Verteilerschlüssels wurde kritisch diskutiert. Trotz dieser Bedenken stimmte der Gemeinderat der Neuregelung mehrheitlich zu.
Antrag der UBL-FDP/FWV-Fraktion: Kommunales Regelbefreiungsgesetz Baden-Württemberg
Der Gemeinderat befasste sich mit einem Antrag der UBL-Fraktion zum Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz. Das Gesetz gibt Städten und Gemeinden die Möglichkeit, zeitlich befristete Ausnahmen von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften zu beantragen und dadurch neue, weniger bürokratische Vorgehensweisen zu erproben.
Bürgermeister König berichtete über Erfahrungen mit vergleichbaren Maßnahmen in Hessen. Seitens der UBL wurde erläutert, dass das Gesetz grundsätzlich dem Bürokratieabbau dienen solle. Es bestehe jedoch die Sorge, dass die Vorbereitung und Bearbeitung entsprechender Anträge zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen könnte. Die Gemeinde solle sich deshalb auch beim Kreisverband nach den Erfahrungen anderer Kommunen erkundigen. Ziel dürfe es nicht sein, zusätzliche Arbeit ohne einen erkennbaren Nutzen für die Verwaltung zu schaffen.
Der Antrag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
Antrag der UBL-FDP/FWV Fraktion; Katastrophenschutzplan
Die Gemeinderatsfraktion UBL-FDP/FWV beantragte einen Bericht zum aktuellen Stand der Katastrophenschutzplanung in Edingen-Neckarhausen. Die Verwaltung wird diesen Sachstandsbericht in einer Gemeinderatssitzung im Herbst vorstellen.
In der Beratung wurde betont, dass sich die Gemeinde bereits seit mehreren Jahren mit dem Katastrophenschutz befasst und verschiedene Maßnahmen schrittweise weiterentwickelt hat. Genannt wurden unter anderem der Aufbau eines Verwaltungsstabs, die Erstellung eines Krisenhandbuchs, Einsatzpläne für unterschiedliche Gefahrenlagen sowie Überlegungen zu Notfalltreffpunkten. Auch die Information der Bevölkerung, wurde als wichtiger Bestandteil der Vorsorge hervorgehoben.
Der Gemeinderat begrüßte den angekündigten Bericht und sprach sich dafür aus, die bisherigen Erfahrungen sowie mögliche weitere Verbesserungen umfassend darzustellen.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.
Schwimmsportangebote in Edingen-Neckarhausen,
Nutzung der kommunalen Badeeinrichtungen | Nutzungsentgelte für Vereinssport
Der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt. Bürgermeister König bedankte sich dennoch bei den anwesenden Vereinsvertretern für ihr Kommen.
Schul- und Betreuungsbetrieb an der Pestalozzi-Schule Edingen ab dem Schuljahr 2027/2028
Der Gemeinderat beriet über die zukünftige Ausgestaltung des Ganztagsbetriebs an der Pestalozzi-Schule ab dem Schuljahr 2027/2028. Grundlage waren die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Schulentwicklung, in der Verwaltung, Schule, Betreuung, Elternschaft und Gemeinderat vertreten waren.
Vorgesehen ist, die bisherige Wahlform in eine verbindliche Ganztagsschule umzuwandeln. Der verpflichtende Ganztagsbetrieb soll von Montag bis Donnerstag jeweils von 7.45 Uhr bis 14.45 Uhr stattfinden. Damit wird die bisherige tägliche Ganztagszeit um eine Stunde verkürzt. Freitags endet der verpflichtende Schulbetrieb um 12.35 Uhr. Ergänzend soll die Gemeinde weiterhin eine kostenpflichtige Betreuung bis 16.30 Uhr sowie eine Ferienbetreuung anbieten.
Die Schule erwartet von der verbindlichen Form einen besser abgestimmten Schulalltag sowie verlässliche und gleiche Bildungs- und Fördermöglichkeiten für alle Kinder. Für bisherige Halbtagsschüler verlängert sich jedoch die verpflichtende Anwesenheitszeit. In der Beratung wurde daher darauf hingewiesen, dass mit der Neuregelung eine bisherige Wahlmöglichkeit entfällt und nicht alle Eltern von dem Modell überzeugt seien.
Mehrere Gemeinderäte bezeichneten die vorgeschlagene Lösung dennoch als ausgewogenen Kompromiss zwischen den pädagogischen Zielen der Schule und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien. Gleichzeitig wurden die zugrunde liegenden Bedarfszahlen und die finanziellen Auswirkungen hinterfragt.
Der Gemeinderat stimmte der Umstellung auf einen verbindlichen Ganztagsbetrieb an vier Tagen mit jeweils sieben Zeitstunden mehrheitlich zu. Es gab drei Gegenstimmen und eine Enthaltung. Die Verwaltung wird nach Anhörung der Schulkonferenz den erforderlichen Antrag beim Staatlichen Schulamt Mannheim stellen. Auch die ergänzende Betreuung bis 16.30 Uhr und die Ferienbetreuung sollen weiterhin angeboten werden.
Bekanntgaben
Die Gemeinde erhielt die Förderzusage für die Sanierung des Hallenbodens in der Werner-Herold-Halle. Die Maßnahme wird mit 85.375 Euro gefördert.
Aufgrund aktueller Vorkommnisse in Edingen-Neckarhausen findet am Donnerstag, 30.07.2026, um 17.00 Uhr eine Präventionsveranstaltung der Polizei im Franz-Mazura-Saal statt.
Anfragen aus dem Gemeinderat
Ein Gemeinderat erkundigte sich, wie lange der provisorische Mobilfunkmast auf dem Cavos-Parkplatz bestehen bleiben soll.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Telekom auf die Gemeinde zugekommen sei und für den Standort an der Schillerstraße eine Nutzungsdauer von zwei Jahren vereinbart wurde. Durch den Mast entfallen drei bis vier Stellplätze. Die Gemeinde erhält hierfür eine Entschädigung im niedrigen vierstelligen Bereich.





