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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Landkreis Rhein-Neckar und Stadt Mannheim machen öffentlich bekannt!
Öffentliche Bekanntmachung | Az.: 52.02 - 3286 - B 4.10
Flurbereinigung Ilvesheim (L 597) | Landkreis Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Mannheim
Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung (Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz) vom 1. April 2025
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbe-reinigungsgebiets der Flurbereinigung Ilvesheim (L 597) liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit von Dienstag, den 22. April 2025, bis Mittwoch, den 28. Mai 2025, im Rathaus Ilvesheim, Schlossstraße 9 im Foyer 2.OG aus und können während der ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung findet statt am Dienstag, den 13. Mai 2025 um 18.00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus, Mühlenweg 5-7, 68549 Ilvesheim.
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen. Ein Beauftragter des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Flurneuordnung - wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern.
Einzelauskünfte können an folgenden Tagen im Rathaus Ilvesheim erteilt werden:
Dienstag 6. Mai 2025 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Zimmer 20, 1.OG)
Mittwoch 7. Mai 2025 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Zimmer 20, 1.OG)
Donnerstag 8. Mai 2025 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Zimmer 20, 1.OG)
Donnerstag 15. Mai 2025 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Zimmer 29, 1.OG)
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der ei-genen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Nie-derschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen.
Die Einwendungen werden vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Flurneuordnung - geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Ein-wendungen stellt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Flurneuordnung - die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung ein-schließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb von 1 Monat Widerspruch erhoben werden kann,
2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereini-gungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligte bindend.
Das zugestellte Verzeichnis der in das Flurbereinigungsgebiet eingebrachten Grund-stücke soll zum Erläuterungs- und zum Anhörungstermin mitgebracht werden.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen bei den Terminen nicht erforderlich.
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit dazugehörenden Karten und Wertrah-men auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3286) eingesehen werden.
gez. Holtmann D.S.
Leitender Ingenieur
Kontakt:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon 06221|5225400
Telefax 06221|5225454
E-Mail: flurneuordnungsamt(@)rhein-neckar-kreis.de