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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Edingen-Neckarhausen sowie Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Edingen-Neckarhausen für das Haushaltsjahr 2025
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises – Kommunalrechtsamt – in Heidelberg hat mit Verfügung vom 22.01.2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 18.12.2024 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 nach § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bestätigt.
Genehmigt wurde gem. § 87 Abs. 2 GemO der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-aufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) i.H. von 2.000.000 Euro.
Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 3.500.000 Euro bleibt gem. § 89 Abs. 3 GemO genehmigungsfrei.
Des Weiteren wurde die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Gemeindewasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2025 gemäß § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit §§ 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Gemäß § 81 Abs. 3 GemO werden die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan 2025 wird festgesetzt mit
Ergebnishaushalt
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 1.338.522 Euro
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 43.197.316 Euro
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.858.794 Euro
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 390.880 Euro
Veranschlagtes Gesamtergebnis -1.467.914 Euro
Finanzhaushalt
Gesamtbetrag Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 40.948.528 Euro
Gesamtbetrag Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 40.669.160 Euro
Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts 279.369 Euro
Gesamtbetrag Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.531.650 Euro
Gesamtbetrag Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.615.620 Euro
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -2.083.970 Euro
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf -1.804.602 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.000.000 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 992.808 Euro
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit 1.007.192 Euro
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands -797.410 Euro
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.500.000 Euro festgesetzt.
Festsetzung des Wirtschaftsplans des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Edingen-Neckarhausen für das Wirtschaftsjahr 2025
Auf Grund des § 14 EigBG und der §§ 1 bis 4 EigBVO hat der Gemeinderat am 18.12.2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan 2025 wird festgesetzt
im Erfolgsplan
Erträge 1.520.300 Euro
Aufwendungen 1.473.354 Euro
Veranschlagtes Ergebnis 46.946 Euro
im Liquiditätsplan
Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit 1.515.000 Euro
Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit 1.326.354 Euro
Zahlungsmittelüberschuss des Erfolgsplans 188.646 Euro
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Euro
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 370.000 Euro
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf
aus Investitionstätigkeit -370.000 Euro
veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf -181.354 Euro
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 0 Euro
Auszahlung für die Tilgung von Krediten 33.259 Euro
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf
aus Finanzierungstätigkeit -33.259 Euro
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel-
bestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres -214.613 Euro
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird mit 0 Euro festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 Euro festgesetzt.
Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs für das Haushaltsjahr 2025 liegen in der Zeit vom 07.02.2025 bis einschließlich 17.02.2025 im Rathaus Edingen, Amt für Finanzen und Liegenschaften, während den üblichen Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.
Edingen-Neckarhausen, 06.02.2025
Florian König
Bürgermeister