Rat aktuell: Edingen Neckarhausen

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Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



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Bericht aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 25.10.2017

Bericht aus dem Gemeinderat
Am Mittwoch, 18.10.2017 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Michler beantwortete die Anfragen zur Verlegung des Hebewerks, TFA-Problematik, Verkehr, Sanierung des Verwaltungstraktes an der Pestalozzi-Schule, Leitbild der Gemeinde und Kita im Gemeindepark.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen
Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.09.2017 gefassten Beschlüsse wurden nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben.
- Der Gemeinderat beschloss, Herrn Harald Hofmann, Viernheim, mit der Moderation der Zukunftswerkstatt zu beauftragen.
- Der Gemeinderat stimmte der Ablösung eines Erbbaurechtes und dem Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstückes zu.
- Der Gemeinderat stimmte dem Erwerb eines Grundstücks zu.
- Der Gemeinderat stimmte der Niederschlagung uneinbringlicher Forderungen zu.
- Der Gemeinderat beschloss die Höhe einer Entschädigungszahlung an einen örtlichen Verein.

Rechenschaftsbericht 2016
> Feststellung Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2016
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Die Jahresrechnung wird durch den Rechenschaftsbericht erläutert.
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung festgestellt.
Die Ergebnisse der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 werden in einer der nächsten Ausgaben des Amtlichen Mitteilungsblattes veröffentlicht.
> Feststellung des Ergebnisses 2016 für die Sonderrechnung des Eigenbetriebs Gemeindewasserversorgung
Das Ergebnis für die Sonderrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2016 wurde durch den Gemeinderat festgestellt und wird ebenfalls in einer der nächsten Ausgaben des Amtlichen Mitteilungsblattes veröffentlicht.


Bebauungsplan „Östliche Ortserweiterung - Kita Gemeindepark", Billigung des Bebauungsplanentwurfs, Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Auf die bisherigen Beratungen wurde Bezug genommen. Am 14.09.2017 fand eine Bürgerinfo statt, bei der sich Nachbarn und interessierte Bürger über die Planungen zum Kita-Neubau informieren konnten. Auf Grundlage des Siegerentwurfs beim Architektenwettbewerb wurde der Bebauungsplanentwurf für die Kita erstellt. Das Planungsbüro Fischer hat den Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet.
Da der Gemeindepark bisher im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegt, sollte bei der Namensgebung des Bebauungsplans eine Anpassung durchgeführt werden, so dass der Bebauungsplan künftig nur noch unter dem Namen „Östliche Ortserweiterung - Kita Gemeindepark" geführt wird.
Bürgermeister Michler legte kurz die Entwicklung seit dem Beschluss über den Standort dar. Die Übergangslösung auf dem Schulsportgelände werde zwar gut angenommen, dennoch entstehen Mietkosten i.H.v. rd. 300.000,00 Euro jährlich. Eine Kaufoption für die Module bestehe nicht. Bürgermeister Michler verwies in diesem Zusammenhang auch auf notwendige Sanierungen an bestehenden Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde.
Herr Strauß vom Büro Stadtplanung Fischer stellte in der Sitzung die Festsetzungen vor. Das Baufenster sei absichtlich größer, als aktuell benötigt gewählt, falls zu einem späteren Zeitpunkt Erweiterungsbedarf bestünde. Aus dem Gemeinderat ergaben sich u.a. Fragen zur Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes und zum Bodengutachten. Es wurde darauf verwiesen, dass laut Gutachten keine Ausgasungen auf dem Gelände zu befürchten sind. Der Oberboden in den belasteten Bereichen wird ausgetauscht. Ferner obliegt es dem Gemeinderat, die Gestaltungsvorgaben zur Abgrenzung der Kita zum übrigen Parkgelände festzulegen.
Die CDU-Fraktion wies in ihrer Stellungnahme auf die frühzeitige Ausarbeitung eines Verkehrskonzeptes hin. Die UBL-FDP/FWV-Fraktion sah es für richtig an, den Planentwurf auf den Weg zu bringen, die Notwendigkeit der unmittelbaren Umsetzung des Kita-Baus, sollte jedoch erst nach den Haushaltsberatungen getroffen werden. Für die SPD-Fraktion stellte sich die Frage der direkten Umsetzung nicht, da ein Rechtsanspruch bestehe, es sich um eine Pflichtaufgabe handele und das Gelände zudem gut geeignet sei. Die OGL-Fraktion hinterfragte kritisch die Bedarfszahlen für die Kindertagesstätten in der Gemeinde und das Gutachten. Insgesamt sei der Standort nicht geeignet.
Der Gemeinderat billigte mehrheitlich (17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen der Gemeinderäte Brecht und Hoffmann (beide OGL) und 1 Enthaltung der Gemeinderätin Kapp (CDU)) die Entwürfe des Bebauungsplans mit zeichnerischen und planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung.

Neubau der Kita “Neckar-Krotten" in der Goethestraße 16a
> Genehmigung der Ausführungsplanung und der Ausschreibung
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen, letztmals in öffentlicher Sitzung am 19.01.2017, wurde Bezug genommen. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat den Abschluss der HOAI-Verträge mit dem Büro MGF Architekten, Stuttgart, genehmigt. Die Architekten haben in der Zwischenzeit in Abstimmung mit der Verwaltung und der evangelischen Kirchengemeinde die Ausführungsplanung und die Leistungsverzeichnisse erstellt, damit die Ausschreibung der Gewerke erfolgen kann, sobald die Baugenehmigung erteilt ist. Aus dem Gemeinderat ergaben sich Fragen zu einer Photovoltaikanlage (nicht sinnvoll wegen eingeschossiger Bauweise und Baumbestand ringsum), zur Dachbegrünung (vorgesehen), zum Passivhausstandard (kein Passivhaus, EnEV wird eingehalten) und zur Heizungsform (Luft-Wärme-Pumpe und Gastherme vorgesehen; es soll geprüft werden, ob sich in der vorgesehenen Kubatur des Gebäudes auch ein Blockheizkraftwerk installieren lässt).
Die zeitliche Vorgehensweise wurde von Teilen des Gemeinderates kritisiert. Es wurde angeregt das Bebauungsplanverfahren vom Bauantrag zu trennen. Ebenso wurde unter dem zeitlichen Aspekt auf das Provisorium auf dem Schulsportgelände verwiesen und der Finanzdruck der Gemeinde angesprochen.
Der Gemeinderat genehmigte daraufhin mehrheitlich (11 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen der Gemeinderäte der UBL-FDP/FWV-Fraktion sowie der Gemeinderäte Brecht und Hoffmann (beide OGL) und 1 Enthaltung von Gemeinderätin Kapp (CDU)) die Ausführungsplanung. Weiterhin genehmigte der Gemeinderat die Ausschreibung.
> Bauantrag zum Neubau der 6-gruppigen Kita "Neckar-Krotten" in der Goethestraße 16a
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Östliche Ortserweiterung - Kita Gemeindepark". In der Zeit vom 02.11.2017 bis 04.12.2017 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Daran anschließend könnte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen in der Gemeinderatssitzung im Januar 2018 erfolgen. Evtl. noch in derselben Sitzung, spätestens im März 2018, könnte dann die Bebauungsplansatzung beschlossen werden.Parallel hierzu sollen in der Zwischenzeit der Bauantrag vorbereitet und die Inhalte mit den Fachbehörden (Brandschutz, Gesundheitsamt, Bodenschutzbehörde, Statik etc.) abgestimmt werden. Das Vorgehen wurde mit dem Baurechtsamt, Rhein-Neckar-Kreis, abgestimmt.
Dem Bauantrag wurde mehrheitlich (11 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen der Gemeinderäte der UBL-FDP/FWV-Fraktion sowie der Gemeinderäte Brecht und Hoffmann (beide OGL) und 1 Enthaltung der Gemeinderätin Kapp (CDU)) zugestimmt.

Bebauungsplan "Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord"
>
Neufassung Aufstellungsbeschluss
Auf die bisherigen Beratungen zu Neckarhausen-Nord wurde Bezug genommen.
Bei der Aufbereitung des bisherigen Bebauungsplanverfahrens hat die Verwaltung festgestellt, dass ein Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vom 18.10.2012 den Hinweis enthält, die in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogene Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 339 (Vereinsgelände der Vogelfreunde Neckarhausen) aus dem Geltungsbereich herauszunehmen, da dieses Grundstück Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Unterer Neckar“ ist. Es besteht keine Notwendigkeit, die Grundstücksteilfläche im Geltungsbereich zu belassen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord“ entsprechend zu ändern.
Der Gemeinderat beschloss weiterhin, dass der Planer beauftragt wird, die Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen und die Beteiligungen gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
> Billigung eines Bebauungsplanvorentwurfs als Grundlage für die Vorprüfung des Einzelfalls
Auf die ausgiebige Beratung in der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2017 wurde Bezug genommen. Wie vom Gemeinderat beschlossen, wurde zwischenzeitlich ein Workshop durchgeführt, bei dem die Inhalte für einen Bebauungsplan ausführlich diskutiert und abgestimmt wurden. Auf Basis der beim Workshop eingegangenen Anregungen hat die MVV Regioplan einen Bebauungsplanvorentwurf mit zeichnerischen und planerischen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften erstellt, der in der Sitzung vorgestellt wurde. Auf dieser Basis soll die Vorprüfung des Einzelfalls erfolgen; sollte sich ergeben, dass keine erheblichen Umwelteinwirkungen vorliegen, wird der Begründungsentwurf erstellt. Hieran anschließen könnte sich die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Sollte die Vorprüfung des Einzelfalls ergeben, dass der Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, dann wird auf Basis des Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Daran schließt sich das Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplanvorentwurf, damit auf dieser Basis die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2. BauGB durchgeführt werden kann. Sobald das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls vorliegt, wird dem Gemeinderat berichtet.
> Beauftragung der Erschließungsplanung
Auf die Beratung zu TOP 6.2 dieser Sitzung wurde Bezug genommen. In den Diskussionen über die Planinhalte im Workshop wurde deutlich, dass Überlegungen zur Erschließungsplanung schon frühzeitig anzustellen sind, damit die Festsetzungen so getroffen werden können, dass sowohl die Erschließung der Grundstücke im Hinblick auf die künftige Bebauung als auch die Verkehrsabläufe im gesamten Baugebiet funktionieren. Bauleitplanung und Erschließungsplanung sollen optimal aufeinander abgestimmt werden und frühzeitig einsetzen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung daher mit der Einholung eines Honorarangebots der MVV Regioplan. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, sofern das Angebot annehmbar ist, den HOAI-Vertrag mit der MVV Regioplan abzuschließen.

Teilaufhebung der Gemeindeverordnung (Bebauungsplan) "Neu-Edingen" vom 25.02.1953
>
Aufstellungsbeschluss
In der Sitzung des Technischen Ausschusses wurde der Gemeinderat über die Rechtsqualität des Bebauungsplans „Neu-Edingen“ und die sich daraus ergebenden Folgen für die Beurteilung von Baugesuchen informiert. Die Verwaltung war beauftragt worden, eine Teilaufhebung des Bebauungsplans vorzubereiten, damit die in großen Teilen des Bebauungsplans fehlende hintere Baugrenze nicht zu einer übermäßigen Verdichtung führt. Der Gemeinderat beschloss die Teilaufhebung des Bebauungsplans, damit künftige Bauvorhaben nach § 34 BauGB, also nach der Umgebungsbebauung beurteilt werden. Bauvorhaben, die zu einer massiven Verdichtung im bestehenden Baugebiet führen könnten, sollen so ausgeschlossen werden.
> Beschluss über eine Veränderungssperre
Auf die Beratung und Beschlussfassung unter dem vorherigen TOP wurde verwiesen. Der Gemeinderat beschloss zur Sicherung der Planung für die eingeleitete Teilaufhebung im Geltungsbereich der Gemeindeverordnung "Neu-Edingen" vom 25.02.1953 eine Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO.
> Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a BauGB
Die Verwaltung hat geprüft, ob die Teilaufhebung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann, da dies gewisse Verfahrenserleichterungen mit sich bringt. Eine Anwendung des § 13 a Abs. 1 Nr. 1. BauGB scheidet aus, da die überschlägig ermittelte Größe der Grundfläche im Plangebiet voraussichtlich über 20.000 m² liegt. Jedoch gibt das BauGB die Möglichkeit, das vereinfachte Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2. anzuwenden. Bei Anwendung dieser Vorschrift ist eine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen, ob die Teilaufhebung des Bebauungsplans voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären.
Da es sich um eine Teilaufhebung des Bebauungsplans handelt, sind keine erhebliche Umweltauswirkungen und erhebliche Beeinträchtigungen artenschutzrechtlich relevanter Arten zu erwarten und die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Vorprüfung des Einzelfalls durch den mit der Planbearbeitung beauftragten Planer vornehmen zu lassen. Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen erfüllt werden, wird der Teilaufhebung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2. BauGB aufgestellt.
Der Gemeinderat stimmte der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2. BauGB zu. Sobald das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls vorliegt, wird dem Gemeinderat berichtet. Der Gemeinderat wird dann die weiteren Verfahrensbeschlüsse fassen. Mit der Bearbeitung des Bebauungsplans wurde das Planungsbüro Stadtplanung und Architektur, Dipl.-Ing. Peter Fischer, Mannheim, beauftragt.

Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens in der Kantstraße 18
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Auf die Heidelberger Straße“. Ein Vorhaben beurteilt sich somit nach dessen Festsetzungen und gemäß § 34 BauGB nach der Umgebungsbebauung. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Garagendach einen Wintergarten mit einer Grundfläche von 3,40 m x 1,73 m zu errichten.
Dem Bauantrag wurde zugestimmt. Die Erteilung einer Befreiung von § 6 der textlichen Festsetzungen zur Unterschreitung des einzuhaltenden Abstands um 0,5 m wird befürwortet. Die Unterschreitung ist geringfügig, berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und auch unter der Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Bauantrag zur Nutzungsänderung von Lagerfläche in Verkaufsfläche in der bestehenden ALDI-Filiale auf dem Grundstück Treidlerstraße 1
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Gewerbegebiet Edingen-Nord II“. Mit Baugenehmigung vom 20.05.1996 wurde eine Verkaufsfläche von 748 m² genehmigt. Durch eine interne Nutzungsänderung im Jahre 2008 wurde die Verkaufsfläche erhöht auf 799,50 m². Mit Genehmigung vom 25.03.2013 wurde die Verkaufsfläche durch Anbau eines Pfandannahmeraumes auf 808,65 m² erhöht; es handelte sich hierbei nur um eine geringfügige Überschreitung (innerhalb 5 %). Da die Regelungen der Baunutzungsverordnung 1990 dem Bebauungsplan zu Grunde liegen, sind Einzelhandelsbetriebe grundsätzlich nur bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² bzw. einer Nutzfläche von 1.200 m² zulässig.
Mit dem nun vorliegenden Bauantrag, der die Umnutzung von Lagerfläche in Verkaufsfläche zum Inhalt hat, soll die Verkaufsfläche von den genehmigten 808,65 m² auf 1.061,95 m² erhöht werden, d.h. die Grenze zur Großflächigkeit soll um weitere 253,30 m² überschritten werden. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die massive Überschreitung der Verkaufsflächenobergrenze sich mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung nicht vereinbaren lässt. Außerdem wird befürchtet, dass die Erweiterung der Verkaufsfläche zu nachteiligen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der beiden Ortskerne und damit die infrastrukturelle Ausstattung und die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung der Gemeinde kommt. Dem Bauantrag wurde daher nicht zugestimmt. Die Erteilung einer Befreiung für die Ausweitung der Verkaufsflächenobergrenze von 808,65 m² auf 1.061,95 m² wurde nicht befürwortet.

Errichtung einer Halle für einen Handwerksbetrieb in der Flößerstraße 10
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Edingen-Nord“ mit der Änderung durch den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Edingen-Nord – Änderungssatzung I“. Das Grundstück ist im rückwärtigen Bereich bereits mit einer Halle, die als Ausstellungsraum und Büro genutzt wird, bebaut. Daran angebaut ist eine Garage für die Anlieferung. Der Antragssteller beabsichtigt nun, auf der vorderen Hälfte des Grundstücks eine zweigeschossige Halle zu errichten. Zu den bestehenden 3 Stellplätzen kommen 5 Stellplätze an der Grundstücksgrenze zur Flößerstraße hinzu. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu. Für die Überschreitung der GRZ wurde eine Befreiung beantragt, die der Gemeinderat befürwortete. Die Überschreitung ist geringfügig, berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und auch unter der Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Errichten einer E-Wallbox vor dem Rathaus wegen der Anschaffung eines Elektro-Dienstfahrzeugs
Im Haushaltsplan ist die Anschaffung eines neuen Dienstfahrzeugs (für den Amtsboten) vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind eingeplant. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Gemeinde mit gutem Beispiel voran gehen und ein Elektrofahrzeug anschaffen sollte. Entsprechende Angebote wurden eingeholt. Vorgesehen ist die Anschaffung eines Renault Zoe, 68kW, mit max. 400km Reichweite zum Preis von 20.856 Euro brutto. Parallel dazu ist es jedoch erforderlich, dass auch die Ladeinfrastruktur geschaffen wird. Damit für das künftige E-Fahrzeug der Gemeinde eine Lademöglichkeit am Rathaus besteht, könnte vor dem Bauamtsparkplatz vor dem Rathaus in der Grünanlage eine E-Wallbox-Ladesäule installiert werden, die vom Dienstfahrzeug genutzt werden kann. Die Kabelverbindung in den Keller könnte im Fundamentbereich erfolgen; somit wäre es evtl. möglich, den von der Fotovoltaik-Anlage vor der Rathausfassade erzeugten Strom für das Aufladen des E-Fahrzeugs zu nutzen. Die Kosten für die Gemeinde betragen ca. 4.000 Euro brutto. Für die Ladesäule sind im Haushalt keine Mittel eingeplant. Der Gemeinderat genehmigte die für die Ladesäule entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben und den Deckungsvorschlag der Verwaltung.

Einführung digitales Sitzungsmanagement bei der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Die bisherige Praxis der Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ist nicht mehr zeitgemäß. Immer mehr Gemeinden, Städte und Landkreise haben bzw. vollziehen derzeit die Umstellung auf einen papierlosen Sitzungsdienst. Durch die Einführung des digitalen Sitzungsdienstes und die Ausstattung der Gemeinderäte mit moderner Technik leistet die Gemeinde durch den Verzicht auf tausende Kopien und große Papiermengen einen aktiven Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz.
Es wird ein Ratsinformationssystem für die Gemeinderäte eingerichtet, dass die digitale Sitzungsarbeit ermöglicht. Außerdem können Interessierte dann über das Bürgerinformationssystem Tagesordnung und Protokolle der öffentlichen Sitzungen digital abrufen und Inhalte recherchieren. Das Bürgerinformationssystem soll nach der Umstellung der Gemeinderäte auf die digitale Ratsarbeit nutzbar sein.
Der Gemeinderat stimmte der Einführung des digitalen Sitzungsmanagements bei einer Enthaltung (GR Schläfer (CDU)) zu. Die Verwaltung wurde mit der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen (Gerätebeschaffung/ Geräteinstallation/Hardware-/Softwarelizenzen etc.) und der Umsetzung (Schulung Gemeinderäte/Nutzungsvereinbarung/Anpassung Geschäftsordnung an die digitale Gremienarbeit etc.) gemäß der Ausführungen im Sachvortrag beauftragt.

Leitbild Edingen-Neckarhausen 2030: Zukunftswerkstatt in der Gemeinde - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Die Fragebögen werden aktuell versendet. Insgesamt werden 12.639 Bürgerinnen und Bürger angeschrieben. Für das Drucken und Versenden der Fragebögen entstehen Kosten in Höhe von ca. 12.000 Euro. Im Haushaltsplan 2017 sind für das Leitbild keine Haushaltsmittel vorgesehen, weshalb der Gemeinderat die außerplanmäßige Ausgabe genehmigte.

Aufgabenerledigung des Integrationsmanagements im Rahmen des Paktes für Integration
Die kommunalen Landesverbände und die Landesregierung von Baden-Württemberg haben sich auf einen „Pakt für Integration“ verständigt. Der Pakt für Integration zielt darauf ab, die Städte und Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen zu unterstützen. Sogenannte Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager sollen mit Hilfe eines individuellen Integrationsplans geflüchteten Personen den Integrationsprozess erleichtern. Die Förderung einer zweijährigen flächendeckenden sozialen Beratung und Begleitung von Geflüchteten ist ein Kernelement des Paktes für Integration. Am 13.07.2017 beriet der Integrationsausschuss der Gemeinde Edingen-Neckarhausen öffentlich die konkrete Umsetzung des Paktes. Der Ausschuss begrüßt die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für das Integrationsmanagement in der Gemeinde Edingen-Neckarhausen. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Einstellung von Integrationsmanagerinnen und –managern werden hierzu entsprechend dem Anteil geflüchteter Menschen an der Gesamtzahl des jeweiligen Kreises auf die Städte und Gemeinden verteilt. In der Sitzung wurden verschiedene Optionen dargestellt, wie die Aufgabenerledigung des Integrationsmanagements in der Gemeinde erfolgen kann. Der Gemeinderat beschloss diese auf einen freien Träger zu übertragen. Die Auswahl soll durch den Gemeinderat erfolgen, wenn die Höhe der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel für das Integrationsmanagement in Edingen-Neckarhausen mit dem Zuwendungsbescheid festgelegt wurde.

Öffentliche Grünflächen
- Pflegearbeiten durch Unternehmer -
- Verlängerung des Auftrags -

Die Unterhaltungspflege für die öffentlichen Grünanlagen im Baugebiet Edingen Südwest, im Sport- und Freizeitzentrum und im Schlosspark Neckarhausen waren im Jahr 2014 beschränkt ausgeschrieben worden. Es war vertraglich eine Laufzeit von 3 Jahren vereinbart mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre, wenn die übertragenen Pflegemaßnahmen zufriedenstellend erledigt werden. Der Gemeinderat sprach sich bei 15 Ja- und 5 Nein-Stimmen für die Verlängerung des Auftrags um 2 Jahre mit der Fa. Grewe & Heitmann, Edingen-Neckarhausen, aus. Die Kosten belaufen sich unverändert auf 56.159,08 Euro brutto. Die Firma hatte bei der Ausschreibung 2014 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Terminplan der Sitzungen des Gemeinderats im Jahre 2018
Grundsätzlich findet monatlich am dritten Mittwoch eines Monates eine Sitzung des Gemeinderats statt. Zwei Wochen vor diesen Gemeinderatssitzungen findet donnerstags, je nach Bedarf, entweder eine Sitzung des Technischen Ausschusses und/ oder eine Fraktionssprecher-Sitzung statt.
Ausnahmen bei den Terminen ergeben sich aufgrund der Berücksichtigung von Feiertagen und anderer feststehender Termine. Der Gemeinderat stimmte der Terminplanung für das Jahr 2018 zu.

Ruftaxi - Bericht über die Nutzung und weiteres Angebot
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2016 der Einführung eines Ruftaxi-Betriebs zugestimmt. Für den Probebetrieb wurde eine einstweilige Erlaubnis beantragt und mittlerweile bis Dezember 2017 verlängert. Ab Dezember 2017 ist eine Dauergenehmigung für den Betrieb erforderlich. Aufgrund der positiven Resonanz soll der bestehende Ruftaxi-Betrieb beibehalten und zukünftig jeweils an die bestehenden Buslinien und Fahrpläne angepasst werden. Die notwendigen Anträge für eine Dauergenehmigung für den weiteren Betrieb des Ruftaxis sind beim Regierungspräsidium zu stellen, die entsprechenden Haushaltsmittel für 2018 einzuplanen. Der Vertrag mit dem beauftragten Taxiunternehmen soll bzgl. der Vergütung und Vertragslaufzeit angepasst werden.

Ausscheiden aus dem Gemeinderat
- Antrag von Gemeinderat Andreas Hauck auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat -

Gemeinderat Andreas Hauck hatte beantragt, aus dem Gemeinderat auszuscheiden. Gemäß § 16 Abs. 2 GemO beschloss der Gemeinderat, dem Antrag von Gemeinderat Andreas Hauck vom 28.09.2017 zuzustimmen.


Bürgermeister Michler dankte Gemeinderat Andreas Hauck für sein ehrenamtliches Engagement für die Gemeinde und überreichte neben einer Dankesurkunde ein Präsent der Gemeinde. Auch die Ratskollegen schlossen sich dem Dank an.

Nachrücken im Gemeinderat
- Feststellung und Beschlussfassung über das Nachrücken im Gemeinderat gem. § 31 Abs. 2 GemO

Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Andreas Hauck aus dem Gemeinderat ist der freiwerdende Sitz neu zu besetzen.
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25.05.2014 rückt aus dem Wahlvorschlag der CDU als nächster Ersatzbewerber Herr Florian König nach.
Herr König hat mit Zustimmung vom 06.10.2017 erklärt, das Amt anzunehmen. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister die Verpflichtung von Herrn König in der November-Sitzung vorzunehmen.

Bekanntgaben
Bürgermeister Michler gab bekannt, dass im Schlosspark Neckarhausen folgende Bäume zur Herstellung der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen: 1 Buche, 3 Eschen, 1 Ahorn und 1 Linde.
Außerdem informierte er über den Förderaufruf zur biologischen Vielfalt in Kommunen „Natur nah dran“. Die Ausschreibung erfolgt durch den NABU Landesverband Baden-Württemberg und den Gemeinde- und Städtetag. Jährlich werden 10 Kommunen in Baden-Württemberg bei der naturnahen Umgestaltung von Grünflächen unterstützt. Der Förderumfang beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten mit jeweils max. 15.000,00 Euro. Die Gemeinde hat sich, wie im Vorjahr, beteiligt und ihre Bewerbung eingereicht.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michler beantwortete die verschiedenen Anfragen zum Bereich Verkehr.