Rat aktuell: Edingen Neckarhausen

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Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



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Bericht aus dem Gemeinderat vom 21.06.2017

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 29.06.2017

Bericht aus dem Gemeinderat
Am Mittwoch, 21.06.2017 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Michler beantwortete Fragen zur TFA-Problematik, zu Stromausfällen, zur geplanten Sozialunterkunft beim Sportzentrum, zur aktuellen Beeinträchtigung durch Stechmücken und zur Bürgerbeteiligung.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen
Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17.05.2017 gefassten Beschlüsse wurden nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erteilte die erforderliche Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts.
Der Gemeinderat beschloss einen für die Nutzer kostenfreien Internetzugang im Bereich des Rathauses Edingen mit Bürgersaal und Serpentinen im Außenbereich und im Schloss und Schlossaußenbereich in Neckarhausen einzurichten. Nach aktuellem Stand wird das öffentliche Wlan mit einer Bandbreite von 16.000 bis 25.000 MBit/s voraussichtlich ab Ende August verfügbar sein. Weitere Einzelheiten hierzu folgen.

Bebauungsplan “Wohnen und Freizeit in Neckarhausen-Nord"
- Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses -
- Entscheidung über den städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf -
- Beauftragung der Erschließungsplanung -
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 19.10.2011 gefasst. Es fanden in der Zwischenzeit zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Vereinen und Sitzungen von Ausschüssen und des Gemeinderats statt. Bei der Aufbereitung des bisherigen Bebauungsplanverfahrens wurde festgestellt, dass ein in den Geltungsbereich einbezogenes Grundstück Bestanteil des Landschaftsschutzgebietes „Unterer Neckar“ ist. Nach einem Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde besteht keine Notwendigkeit, die Grundstücksteilfläche im Geltungsbereich zu belassen, weshalb dieser geändert werden sollte. Gleichzeitig war vorgesehen, nach Vorstellung der beiden städtebaulichen Entwürfe eine Entscheidung als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf zu treffen. Schließlich sollte noch die Beauftragung zur Erschließungsplanung erfolgen.
Bürgermeister Michler stellte zu Beginn der Beratungen klar, dass die Vereine auf eine Entscheidung warten. Bzgl. des vereinfachten Verfahrens nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2. BauGB teilte der Leiter des Bau- und Umweltamtes mit, dass der Bundesgesetzgeber diese Möglichkeit gibt, nach Vorprüfung des Einzelfalls auf einen Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB zu verzichten, sollte bei der Vorprüfung des Einzelfalls festgestellt werden, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Sollten Umweltbelange betroffen sein, wird das Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt.
Herr Dr. Kuhn stellte zunächst anhand einer Visualisierung die beiden Entwürfe, die auf den Untersuchungen zum Baulandbedarf für Wohnen und Gewerbe der MVV Regioplan vom März 2017 basieren, vor. Die Variante 1 stellt dabei eine Nord-Süd Entwicklung der Bebauung dar. In der zweiten Variante wird das in der Umgebung vorhandene Straßenmuster aufgegriffen. Die Fläche an Nettobauland ist bei beiden Entwürfen nahezu identisch. Bei der Erschließungsplanung werden noch keine Festsetzungen zu einzelnen Gebäuden getroffen, Dichte und Höhe der Bebauung sind weiterhin veränderbar. Zunächst benötigen aber die Sportvereine eine neue Heimat im Sportzentrum.
Bürgermeister Michler stellte hierzu klar, dass die Vereinsheime zunächst Bestandsschutz genießen könnten. Dr. Kuhn erläuterte, dass die Varianten 1 und 2 insoweit eine Endplanung darstellen, als das die Baufelder des modularen Systems bis zur Entscheidung über die Zukunft der Vereinsheime zunächst unbebaut bleiben und erst nach Umzug der Vereine bebaut werden könnten. Er sieht beispielsweise im Süden des Gebiets eine Möglichkeit, kommunale Räumlichkeiten, eine Gaststätte, ein kleines Ladengeschäft oder einen Bäcker vorzusehen. Der Bebauungsplan sollte so offen sein, dass sich dies realisieren lässt; Lärmkonflikte müssten berücksichtigt werden. Auch genossenschaftliches Wohnen, wie es einige Gemeinderäte anregten, sollte in den Baufenstern möglich sein. Der Gemeinderat trifft hierzu die Entscheidung. Dr. Kuhn stellte klar, dass mit einem beschleunigten Verfahren nicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden muss. Aus dem Gemeinderat bestehen weiterhin Fragen. Die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Auf Vorschlag von Bürgermeister Michler findet zunächst eine Bürgerinformation statt, bei der die Vorentwürfe der Bevölkerung vorgestellt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern soll dabei auch die Möglichkeit gegeben werden, Vorschläge einzubringen.

Bebauungsplan "HLZ und Gewerbe – In den Milben"
- Billigung der Vorentwürfe des Bebauungsplans -
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB -
Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Gemeinderat am 14.12.2016 gefasst. Herr Dipl.-Ing. Fischer erläuterte den veränderten Vorentwurf. Für Gewerbetreibende könnten danach unterschiedlich große Flächen angeboten werden. Es sind zwei Wendeschleifen für Sattelschlepper eingeplant, die Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr. Herr Fischer erläuterte, welche Nutzungen zugelassen und welche ausgeschlossen werden. Der Bebauungsplan ist aus dem derzeitigen FNP so noch nicht zu entwickeln. Der FNP muss parallel geändert werden. Es handelt sich um ein Regelverfahren mit vorgeschriebener Bürgerbeteiligung und frühzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Auf Nachfrage wurde klargestellt, dass der Umweltbericht eigenständiger Teil des Bebauungsplans ist und zwingend in die Offenlage muss. Die Offenlage soll nach Möglichkeit nicht in den Schulferien erfolgen. Bei dem Vorentwurf handele es sich noch nicht um eine Detailplanung. Insbesondere was das künftige Hilfeleistungszentrum angeht, sollen hier noch weitere Abstimmungen mit den Beteiligten erfolgen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Planers und billigte die Vorentwürfe. Er beauftragte die Verwaltung mit der Planoffenlage.

Bebauungsplan "Wingertsäcker-Teiländerungsplan VI (Wiese)"
- Billigung der Vorentwürfe des Bebauungsplans -
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB -
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits am 20.04.1994 gefasst. Das Verfahren wurde gemäß eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 1995 zunächst ruhen gelassen. Vor dem Hintergrund der starken Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde, lässt der Gemeinderat das ruhende Bebauungsplanverfahren wieder aufleben. Die aus der damaligen frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung abgegebenen Anregungen zum Lärmschutz wurden bei der jetzt aufgegriffenen Weiterbearbeitung berücksichtigt. Herr Dipl.-Ing. Fischer vom Stadtplanungsbüro Fischer, Mannheim, erläuterte die Vorentwürfe in der Sitzung. In dem allgemeinen Wohngebiet sollen durchgängig 2-geschossige Häuser mit zurückgesetztem Staffelgeschoss gebaut werden. Der Bebauungsplan wurde insbesondere unter Berücksichtigung des Lärm- sowie des Arten-und Biotopschutzes entwickelt. Als Lärmquellen wurden die Kreisstraße K4138, der Gewerbebetrieb (BÄKO) sowie die geplante Landesstraße L597 (neu) ausgemacht. Die Bebauung soll daher entsprechend der Grundrissorientierung erfolgen, d.h. die Aufenthaltsräume müssen nach Süden realisiert werden. Die nördliche Reihe dient auch als Lärmschutz für die südlichere Bebauung. Sie muss daher mindestens 44m lang und 6m hoch sein und zuerst realisiert werden und funktionstüchtig sein, bevor die südlichere Bebauung genutzt wird. Die Einzelvergabe ist daher schwierig. Bei der Umsetzung muss zwingende Voraussetzung sein, dass der Lärmschutz funktioniert. Der Gemeinderat sprach sich ausdrücklich dafür aus, die BÄKO am Standort zu halten. Diesbezüglich sollen weitere Gespräche insbesondere zum Lärmschutz geführt werden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Planers und billigte die Vorentwürfe. Er beauftragte die Verwaltung mit der Planoffenlage.

Bebauungsplan "Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan VIII (ehem. Voba Ladenburg)"
- Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach §§ 2 und 13 a BauGB -
Die Beschlussfassung wurde vertagt. Es soll zunächst ein Ortstermin stattfinden bei dem der Gemeinderat sich ein Bild von der befürchteten Geruchsbeeinträchtigung machen kann, bevor über eine Änderung des Bebauungsplans zur Realisierung einer innerörtlichen Nachverdichtung entschieden wird.

Bebauungsplan "Kultur- und Sportzentrum - Teiländerungsplan I (Sozialunterkunft)"
- Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 13a BauGB -
Der Gemeinderat hatte erstmals in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2016 einen Aufstellungsbeschluss gefasst, der am 25.08.2016 ortsüblich bekanntgemacht wurde. Die daraufhin angestellten Untersuchungen zur Realisierbarkeit der Erschließung ergaben die Notwendigkeit, den Geltungsbereich anzupassen. Diese Anpassung hatte der Gemeinderat am 21.09.2016 beschlossen und der geänderte Geltungsbereich wurde am 06.10.2016 ortsüblich bekanntgemacht. Am 19.10., 01.12. und 14.12.2016 hatte sich der Gemeinderat bzw. Technische Ausschuss intensiv mit den Ausschreibungsbedingungen und dem Standort für die Sozialunterkunft auseinander gesetzt. Da der Gemeinderat zwischenzeitlich beschlossen hat, welche Art der Bebauung (Module in Holzbauweise der Fa. Variahome für bis zu 100 Personen) auf dem Areal realisiert werden soll und dementsprechend die Erschließung, wurde eine Änderung des Geltungsbereiches vorgeschlagen. Der Gemeinderat beschloss den Geltungsbereich an die Erschließungserfordernisse und die zu bebauende Fläche anzupassen. Die Skateanlage wird zumindest teilweise durch die Erschließung betroffen sein. Aktuell wird nach einer Ersatzmöglichkeit gesucht.

Bauantrag zur Errichtung einer Pergola auf dem Grundstück Hauptstraße 2
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hauptstraße I im Ortsteil Edingen“. Der Pächter des Anglervereins Edingen hat im unmittelbaren Anschluss an den Biergarten eine Pergola mit den Maßen von 18,40 m x 4,36 m errichtet. Bereits im Jahr 2012 wurde unterhalb der heutigen Gastwirtschaft und des Außenbewirtschaftungsgeländes dem Neubau eines Geräteraums zugestimmt, obwohl dieser teilweise (5m) über die Grenze des Erbbaugrundstückes hinaus auf das Gemeindegrundstück ging. Die errichtete Pergola rückt nun noch weiter auf das Gemeindegrundstück hinein. Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises forderte die Grundstückseigentümerin (die Gemeinde) auf einen Bauantrag einzureichen. Die Mehrheit des Gemeinderates konnte die Vorgehensweise nicht unterstützen. Dem Bauantrag wurde mehrheitlich nicht zugestimmt (4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen der Gemeinderäte Keinert, Schläfer, Schneider (alle CDU); Herold, Kettner, Koch, Kraus-Vierling, Merkle, Stahl (alle UBL-FDP/FWV); Zachler (SPD) und 6 Enthaltungen der Gemeinderäte Schöfer (CDU); Bangert, Daners, Wolff (alle SPD); Brecht und Stelling (beide OGL).

Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in der Konkordiastraße 5
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Der Antragsteller beabsichtigt, das bestehende Gebäude abzureißen und einen Neubau zu errichten. Der Neubau soll in geschlossener Bauweise zur Konkordiastraße 7 bebaut werden und straßenseitig als 1 1/2 –geschossiges Gebäude in Erscheinung treten. Zur Gartenseite hin ist das Gebäude voll zweigeschossig. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Umgebungsbebauung ein. Gemeinderat Herold war zu diesem Tagesordnungspunkt befangen. Er hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Kuhgasse 1
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hauptstraße II im OT Edingen“ und der hierzu erlassenen Bau- und Gestaltungssatzung. Das Grundstück ist in geschlossener Bauweise und 2-geschossig bebaut. Im Rahmen der Dachsanierung wurde im rückwärtigen Bereich (Hofseite) ein Kniestock mit einer Höhe von 1,60m errichtet. Dadurch verringert sich die Dachneigung im rückwärtigen Bereich auf ca. 15°. Straßenseitig sind keine Änderungen erkennbar. Der Gemeinderat befürwortet die Befreiung für die Errichtung des Kniestocks und stimmte dem Bauantrag zu.

Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück Hauptstraße 336
- zur nochmaligen Vorlage nach Ergänzung -
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan III“. In der Bauvoranfrage, die dem TA am 15.03.2017 zur Beratung und Stellungnahme vorlag, wurde die beantragte Befreiung nicht befürwortet. Weiterhin wurde die beantragte Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 3 m nicht befürwortet; es wurde lediglich eine Überschreitung um 2 m als angemessen angesehen. Mit der nun vorliegenden Bauvoranfrage wurde die Befreiung aufgrund der beachteten Hinweise der Verwaltung erteilt. Auch die weiteren Fragen wurden beantwortet.

Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO
- Spende für den Sozialfonds -
Das Haarstudio Sabine, Albert-Schweitzer-Straße 6, hat anlässlich seines 50jährigen Geschäftsjubiläums eine Spende in Höhe von 750,00 Euro für den Sozialfonds einbezahlt. Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spende.

Bekanntgaben
Bürgermeister Michler berichtete über die am 19.06.2017 stattgefundene Sitzung des Wasserversorgungsverbandes „Neckargruppe“. (Ein ausführlicher Bericht hierzu ist bereits im AMB Ausgabe 25 abgedruckt.) Bürgermeister Michler gab bekannt, dass am 04.07.2017 um 18.00 Uhr eine Bürgerinformation zur Neugestaltung der Tennisplätze in Edingen vor Ort stattfinden wird.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michler beatwortete die Anfragen aus dem Gemeinderat zum Lärmschutz für die L597 (neu), zum Ampelausfall an der Stahlkreuzung, zum Termin des Partnerschaftsjubiläums, zu Grünanlagen und den Holz-Auflagen auf den Bänken hinter dem Rathaus in Edingen.