Rat aktuell: Edingen Neckarhausen

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Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat hat am 18.10.2017 die Einführung der elektronischen Gremienarbeit beschlossen und ein Ratsinformationssystem eingeführt.
Seit Mitte 2018 erhalten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Sitzungsunterlagen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital auf Tablets (Gremieninformationssystem).
 
Im Bürgerinformationssystem finden Sie Informationen zu den Sitzungsterminen und zu den einzelnen Gremien (Gemeinderat und Ausschüsse).
Etwa eine Woche vor den Sitzungen werden die Tagesordnung und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Abruf bereitgestellt.
Außerdem können Sie in den eingestellten Vorlagen und Dokumenten recherchieren.


Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen.
(Datenbestand im Bürgerinformationssystem: Ab Januar 2019)

 

Erklärungen zum Bürgerinformationssystem der Gemeinde Edingen-Neckarhausen 



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Bericht aus dem Gemeinderat vom 15.03.2017

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 22.03.2017

Bericht aus dem Gemeinderat
Am Mittwoch, 15.03.2017 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Michler beantwortete Bürgeranfragen zur TFA-Problematik, zur Wohnraumanalyse und zu den Hinweisen der Verwaltung im Amtlichen Mitteilungsblatt.

Bebauungsplan „Wingertsäcker - Teiländerungsplan VIII (Traubenweg)
- Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans. Am 05.10.2016 billigte er die Entwürfe des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, ebenso wurden die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange beteiligt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Büro Stadtplanung und Architektur Dipl.-Ing. Fischer, Mannheim Abwägungsvorschläge erarbeitet, die in der Sitzung erläutert wurden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Abwägungsmaterial und wägte die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander ab. Die Abwägungsvorschläge wurden wie vorgestellt beschlossen. Den Stellungnahmen wird durch die Ergänzungen im Bebauungsplan Rechnung getragen.

- Satzungsbeschluss
Mit Einverständnis des Gemeinderats soll die Neuordnung der Grundstücke in zwei Schritten vollzogen werden. Der Gemeinderat beschloss daher lediglich den Teilbereich A des Bebauungsplans als Satzung, so dass nur für diesen Bereich neues Baurecht entsteht. Der Satzungsbeschluss für den Teilbereich B soll zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden. Dies wird im Satzungsbeschluss kenntlich gemacht. Der Satzungsbeschluss mit Geltungsbereichskarte wird in dieser Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes ortsüblich bekannt gemacht.

Bebauungsplan „Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan VII (Flst.-Nr. 85)“
- Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans. Am 20.04.2016 billigte er die Entwürfe des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, ebenso wurden die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange beteiligt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan als Satzung.

Wohnraumentwicklung in Edingen-Neckarhausen
- Vorstellung der Wohnraumbedarfsanalyse
Das Büro MVV Regioplan, Mannheim, wurde beauftragt, die Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde konkret zu ermitteln und die verschiedenen Möglichkeiten der Innenentwicklung und deren zeitnahe Umsetzung aufzuzeigen.
Herr Dr. Kuhn und Herr Schwoerer-Böhning vom Büro MVV Regioplan, Mannheim, stellten die Ergebnisse der Untersuchung in der Sitzung vor und erläuterten diese ausführlich. Der Wohnraumbedarf setze sich zusammen aus dem Bedarf aus dem Bestand heraus (Eigenbedarf), dem Bedarf aus der Daseinsvorsorge und dem Bedarf aus der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung. Bei den genannten Flächen handele es sich um den Bruttowohnbaulandbedarf. Dieser setzt sich zusammen aus ca. 80 % Nettobaulandbedarf und ca. 20 % für Infrastruktur. In der Arbeit wurde die Ausgangslage geschildert und auf die Rahmenbedingungen eingegangen. Das Büro hob die in der Vergangenheit vorbildliche Innenentwicklung in der Gemeinde hervor. Herr Schwoerer-Böhning sprach hier von einer hohen Kontinuität bei der Planung, insbesondere, da seit 23 Jahren keine weiteren Flächen im Außenbereich ausgewiesen wurden. Gleichzeitig müsse sich die Gemeinde an den Zielen der Raumordnung orientieren. Edingen-Neckarhausen liege an der Entwicklungsachse zur Konzentration der Siedlungsentwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar, wodurch ein Mehrbedarf an Wohnbaufläche erwächst. Ob und in wie weit die Gemeinde diesen Vorgaben nachkommt, sei eine politische Entscheidung.
Die Untersuchungen prognostizieren für Edingen-Neckarhausen einen Eigenbedarf aus dem vorhandenen Bestand heraus von 12,5 ha. Dieser resultiere vorrangig aus der gestiegenen Wohnfläche pro Einwohner, welche nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg von 36,4 m²/ Einwohner im Jahr 1986 auf zwischenzeitlich 45,9 m²/ Einwohner im Jahr 2015 in Baden-Württemberg angestiegen sei.
Für den Bedarf aus der Daseinsvorsorge seien aktuell insbesondere erforderliche Sozialwohnungen und Flüchtlingsunterkünfte erheblich. Die Gemeinde ermöglicht bereits in gemeindeeigenem Wohnraum und durch Belegungsrechte günstigere Mieten. Gleichwohl werden hier weitere Kapazitäten benötigt, auch für die anstehende Unterbringung von Flüchtlingen. Hier besteht laut der Untersuchung ein Bruttowohnbaulandbedarf von 1,25 ha. Dieser entspreche der Untergrenze.
Herr Schwoerer-Böhning wies darauf hin, dass das Statistische Landesamt bei der Ermittlung der Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung mit einer Status-Quo-Rechnung arbeite. Dies bedeute konkret, dass sich die Bevölkerungsentwicklung an den Zahlen der Vergangenheit orientiere und diese lediglich fortgeschrieben werden. Gab es hier einen Anstieg der Bevölkerung z.B. durch die Ausweisung neuer Baugebiete, so sehe auch die zukünftige Bevölkerungsentwicklung einen weiteren Anstieg vor. War die Bevölkerungszahl in den letzten Jahren aber gelichbleibend oder rückläufig, weil kein neuer Wohnraum zur Verfügung gestellt wurde, so zeigt auch die Bevölkerungsentwicklung einen weiteren Rückgang voraus.
Somit werde in Gemeinden mit größeren Baugebieten und resultierendem Einwohnerzuwachs ein weiterer Bedarf abgeleitet, obwohl dieser ja gerade befriedigt worden sei. Er verdeutlichte dies am Beispiel der Gemeinde Ilvesheim, der aufgrund des Anstiegs der Bevölkerung durch die Ausweisung eines neuen Baugebietes bis zum Jahr 2035 ein statistischer Bevölkerungszuwachs von 40% prognostiziert werde.
Für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis prognostiziere das Statistische Landesamt aufgrund der Attraktivität bis 2025 ein mittleres Wachstum von 4,2%. Entsprechend der Vorgaben aus dem Einheitlichen Regionalplan werde dieser mittlere Wert auch für Edingen-Neckarhausen zugrunde gelegt. Daraus ergebe sich dann ein Bruttowohnbauflächenbedarf von 11,5 ha.
Bei den untersuchten Flächenreserven wurden die (Teil-) Bebauungspläne Wingertsäcker (Wiese gegenüber BÄKO und Traubenweg), Hauptstraße II-V und II-VII in Neckarhausen sowie der Bereich Neckarhausen Nord und die Wohnbaulücken in Edingen und Neu-Edingen und Neckarhausen berücksichtigt.
Die MVV Regioplan hat einen Gesamtbruttowohnbauflächenbedarf aus dem Eigenbedarf (12,5 ha), der Daseinsvorsorge (1,25 ha) und dem Bevölkerungszuwachs (11,5 ha) von insgesamt 25,25 ha ermittelt. Im Bestand können durch Innenentwicklung (vorhandene Flächenreserven und Baulücken) 9,6 ha abgedeckt werden. Der externe Bruttowohnlandbedarf für Edingen-Neckarhausen beträgt damit 15,66 ha.
Herr Dr. Kuhn stellte klar, dass durch die Sanierung im Innenbereich und die Verminderung von Leerständen durchschnittlich 2 % des Flächenbedarfs zusätzlich gedeckt werden können. Der Bundesdurchschnitt liege hier bei 1 %.
Die Gewerbeflächenbedarfsanalyse ergab einen Bedarf von 3,9 ha bis 5,65 ha. Nur im Gewerbegebiet Edingen Nord gibt es noch eine Baulücke von 0,8 ha. Bei den Untersuchungen sei ein dringender sowie kurz- und mittelfristiger Bedarf von 3,37 – 4,6 ha (netto) ermittelt worden.
Der Gemeinderat nahm die Untersuchung zur Kenntnis.
Die Untersuchung der MVV Regioplan steht auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung.

Erweiterung der Evang. Kindertagesstätte „Die Wawuschels", Neckarhausen, Schlossstraße
Der Gemeinderat hatte der Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe im Evangelischen Kindergarten „Die Wawuschels“ im Ortsteil Neckarhausen bereits in öffentlicher Sitzung am 20.04.2016 zugestimmt. Die Evangelische Kirchengemeinde hat nun mitgeteilt, dass die ursprünglich geschätzten und vom Gemeinderat genehmigten Kosten nicht ausreichend sind. Die Mehrkosten sind u.a. auf höhere Baukosten zurückzuführen. Der Gemeinderat genehmigte die Mehrkosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500.000 Euro für die Erweiterung des Evangelischen Kindergartens „Die Wawuschels“. Die anfallenden Mehrkosten können durch Minderausgaben beim Haushaltsansatz für den Kindergarten im Gemeindeparkt gedeckt werden.

Einstellung einer/eines Umweltbeauftragten bei der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Im Rahmen der Haushaltsvorberatungen wurden die entsprechenden Mittel für die Einrichtung der Stelle eines Umweltbeauftragten in den Haushalt aufgenommen. Die Besetzung der Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beabsichtigt. Der Gemeinderat nahm die Stellenausschreibung mehrheitlich zur Kenntnis. Die UBL-FDP/FWV-Fraktion und Bürgermeister Michler sprachen sich aufgrund der Finanzsituation gegen die Schaffung der Stelle aus.

Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Der Gemeinderat stimmte den außer- und überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.207.085,03 Euro im Haushaltsjahr 2016 zu.

Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO
- Spende für den Sozialfonds
Der Gemeinderat beschloss die Annahme einer Spende i.H. von 1.000,00 Euro durch das Projekt Bürger in Aktion der Lokalen Agenda.

- Spenden für die Freiwillige Feuerwehr Edingen-Neckarhausen
Der Gemeinderat beschloss die Annahme von Spenden durch die BÄKO Süd-West eG, Dachdecker-Einkauf Süd eG, TTM GmbH Int. Spedition und VR Bank Rhein-Neckar eG in Höhe von insgesamt 3.118,00 Euro an die Freiwillige Feuerwehr für die Anschaffung neuer Helme.

Bekanntgaben
Bürgermeister Michler gab bekannt, dass die Messwerte zum Trifluoracetat auf der Homepage der Gemeinde eingestellt wurden und regelmäßig aktualisiert werden. In der heutigen Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts sind die Messwerte ebenfalls abgedruckt.
Beim Bieterverfahren für die Grundstücke im Traubenweg haben 45 Personen Gebote abgegeben. Die Submission findet am 23.03.2017 um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal im Schloss Neckarhausen statt.
Im Dezember wurde das Ruf-Taxi 35 mal genutzt, im Januar bereits 65mal. Dabei wurden im Januar 84 Passagiere befördert.
Zum Fahrplanwechsel im Sommer 2017 wird die Haltestelle „Neckarhausen Rathaus“ (Linien 42 und 46) in „Neckarhausen Schloss“ umbenannt.
Die Gemeinde bewirbt sich zusammen mit der Gemeinde Plouguerneau um den Stiftungspreis 2017 der Stiftung Lebendige Stadt. In diesem Jahr wird die lebendigste Partnerschaft gesucht.
Bei der im vergangenen Jahr ausgebauten VDSL-Versorgung in Neckarhausen gibt es nach Rücksprache mit der Deutschen Telekom Deutschland GmbH temporäre Unterbrechungen bei der Bereitstellung neuer Anschlüsse. Das Unternehmen arbeitet an der Lösung des Problems, so dass zeitnah wieder Anschlüsse vergeben werden können.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michler beantwortete die Anfragen aus dem Gemeinderat zu einer Bushaltestelle an der Edi-Straße, zu den Auflagen für die Bänke an den Bushaltestellen am Schloss und zu den Hinweisen der Verwaltung im Amtlichen Mitteilungsblatt.