Lebenslagen: Edingen Neckarhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Edingen Neckarhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Zum Bürgerinformationssystem
Termine vereinbaren
Fähre Neckarhausen
Webcam der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Bitte drücken Sie NICHT den Reload Button Ihres Browsers - die Seite wird automatisch geladen !
Fotoalbum
Lebenslagen

Hauptbereich

Unterhalt

Die Eheleute verpflichten sich gegenseitig durch die Heirat zu einem angemessenen Unterhalt.
Rechtlich stellen die Erwerbstätigkeit und die Haushaltsführung in der Regel gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt dar. Sie regeln selbst, wie Sie die angemessene Versorgung der Familie sicherstellen.

Wenn eine Regelung der laufenden Versorgung nicht möglich ist, hat jeder der Eheleute Anspruch auf angemessenen Unterhalt. Was angemessenen ist, hängt von den konkreten Lebensverhältnissen der Eheleute ab.
Die Eheleute müssen die Kosten des Haushalts gemeinsam tragen. Der Ehegattenunterhalt ist im Streitfall auch gerichtlich einklagbar (Unterhaltsklage).

Nach der Trennung können beide Ehegatten Anspruch auf Trennungsunterhalt haben.
Nach der Scheidung soll jeder für sich allein sorgen. In bestimmten Fällen besteht aber ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn kleinere Kinder betreut werden.

Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

Wie und auf welche Art sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber Unterhalt leisten, können die Eltern bestimmen. Wenn Kinder zu Hause leben, wird der Unterhalt in der Regel in Form von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung geleistet.

Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil muss entsprechend den Unterhalt durch Geldleistungen erbringen.
Lebt das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen (Wechselmodell), sind in der Regel beide Elternteile zu einer Geldzahlung verpflichtet.

Mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes erlischt die Pflicht der Eltern zu Pflege und Erziehung. Beide Eltern erbringen ihre Unterhaltspflicht grundsätzlich in Form von Geldleistungen.

Hinweis: Nicht nur Eltern sind unterhaltspflichtig. Auch andere Verwandte in gerader Linie wie zum Beispiel Großeltern können zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen können.

Zudem sind auch Kinder gegenüber ihren Eltern und Großeltern zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, wenn diese bedürftig sind. Nicht unterhaltspflichtig sind Verwandte der Seitenlinie wie zum Beispiel Geschwister.

Dauer der Unterhaltsverpflichtung

Eine Altersgrenze, ab der Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt mehr schulden, gibt es nicht. Grundsätzlich müssen die Eltern bis zum Abschluss einer ersten angemessenen Berufsausbildung Unterhalt leisten.

Achtung: Kinder, die nach dem Schulabschluss keine Ausbildung aufnehmen oder eine bereits seit längerem betriebene Ausbildung ohne Zustimmung der Eltern abbrechen, müssen jedoch grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt sorgen.

Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes. Dazu gehört auch die Pflicht der Eltern, nach ihren Möglichkeiten den Kindern eine Schul- oder Berufsausbildung zu finanzieren, die ihren Neigungen und Begabungen entspricht und geeignet ist, den Kindern eine wirtschaftliche Selbständigkeit zu vermitteln.

Das Kind ist neben einer solchen Ausbildung nicht verpflichtet, einen Nebenjob auszuüben.
Die Ausbildung muss allerdings zielstrebig und ohne vermeidbare Verzögerungen abgeschlossen werden.

Höhe des Unterhalts

Die Höhe des in Geld zu leistenden Unterhalts hängt vor allem ab von folgenden Punkten:

  • aktuelles Einkommen der Eltern
  • Alter des Kindes
  • Zahl der Personen, denen Unterhalt zusteht

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 27.01.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg