Archiv: Edingen Neckarhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Edingen Neckarhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Zum Bürgerinformationssystem
Termine vereinbaren
Fähre Neckarhausen
Webcam der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Bitte drücken Sie NICHT den Reload Button Ihres Browsers - die Seite wird automatisch geladen !
Fotoalbum
Archiv

Hauptbereich

BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT

Autor: Thea Arras
Artikel vom 28.03.2019

Bericht aus dem Gemeinderat

Am Mittwoch, 20.03.2019 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger

Bürgermeister Michler beantwortete die Anfrage aus der Bürgerschaft zu einer möglichen Bebauung auf dem Areal des bisherigen Spielplatzes an der Ecke Lilienstraße/Friedrichsfelder Straße. Hinsichtlich der Aufwertung des Spielplatzes verwies die Verwaltung darauf, dass es mehrere Spielplätze in der Gemeinde gibt, deren Aufwertung Vorrang hat.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen

Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.02.2019 gefassten Beschlüsse wurden nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben.

Der Gemeinderat beschloss auf mehrheitliche Beschlussempfehlung (bei 1 Gegenstimme) des Verwaltungsausschusses vom 16.01.2019 die Gewährung einer widerruflichen, übertariflichen, monatlichen Zulage an einen Angestellten.

Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat, die Stelle eines/einer technischen Angestellten im Bau- und Umweltamt zeitnah in 2019 auszuschreiben.

Bebauungsplan “Südwest Edingen-Teiländerungsplan V"
- Billigung der Entwürfe des Bebauungsplans -
- Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB -

Der Gemeinderat beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2018 die Billigung des städtebaulichen Entwurfs. Der Gemeinderat war mit den vorgeschlagenen Grundzügen der Planung einverstanden und beauftragte die Fertigung des Bebauungsplanentwurfs. Das Planungsbüro hat die Entwürfe mit textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung auf Grundlage einer zweiseitigen Erschließung (Hundert Morgen und Im Vogelskorb) erstellt. Die Planung der Erschließungsanlagen hat gezeigt, dass sich die Mehrkosten für die zweiseitige Erschließung auf rund 130.000 Euro belaufen.

Rund Zwei Drittel dieser Kosten entstehen für die Straßenbauarbeiten auf dem Parkplatz „Im Vogelskorb“. Dieser liegt zwar außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, für die Erschließung ist jedoch ein Umbau/Ausbau notwendig, um die Zufahrt zu gewährleisten. Der Parkplatz wurde seit der erstmaligen Herstellung nicht überarbeitet und ist sanierungsbedürftig. Unabhängig von der geplanten Erschließung wäre eine Sanierung in absehbarer Zeit unumgänglich.

Die übrigen Kosten entstehen im nördlichen Bereich des Plangebiets für den zusätzlichen Wendehammer (Zufahrt/Erschließung über den Parkplatz „Im Vogelskorb“).

Herr Fischer vom Planungsbüro Fischer war in der Sitzung anwesend und stellte die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs vor. Die Wandhöhe der beiden 3-geschossigen Gebäude wird auf 9 Meter korrigiert. Der Planer wies darauf hin, dass der Bebauungsplan in dieser Form nicht zwingend umgesetzt werden müsse sondern lediglich ein Angebot sei, wie die Umsetzung erfolgen könne. Bezogen auf die beidseitige Erschließung bedeutet dies, dass der Gemeinderat im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags entsprechende Vorgaben machen kann. Im Rahmen des Bebauungsplans ist die Festsetzung einer beidseitigen Erschließung jedoch nicht möglich.

Die CDU-Fraktion ging in ihrer Stellungnahme auf die langjährige Diskussion mit verschiedenen Vorschlägen ein und verwies auf die Kompromissbereitschaft zum jetzigen Entwurf.

Die UBL-FDP/FWV-Fraktion lobte die Erhaltung der Grünzone und stellte hinsichtlich der beidseitigen Erschließung weiterhin die Frage der Verhältnismäßigkeit bei 24 Stellplätzen, insbesondere mit Blick auf die Bäume im Bereich des Parkplatzes Im Vogelskorb/Starenweg.

Die SPD-Fraktion stellte klar, dass sie die Planung mit der von der Anwohnerschaft favorisierten beidseitigen Erschließung nicht mittragen werde. Die Zusatzkosten dafür müssten schließlich die neuen Eigentümer tragen und nicht die Anwohner. Nach Auffassung der SPD-Fraktion hätten eine dichtere Bebauung mit mehr Wohneinheiten erfolgen sollen.

Die OGL lobte die ausführliche Bürgerbeteiligung, weshalb das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB dem normalen Verfahren in diesem Fall nahezu gleichgekommen wäre.

Der Gemeinderat nahm mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen der SPD-Fraktion Kenntnis von den Erläuterungen des Herrn Fischers zu den Inhalten der Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung und billigte sie.

Bebauungsplan „Kultur- und Sportzentrum – Teiländerungsplan I“
- Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB -

Der Gemeinderat beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2017 die Änderung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan zur Realisierung der heutigen Wohnanlage am Nussbaum in der Mannheimer Straße. Am 14.03.2018 billigte der Gemeinderat die Entwürfe des Bebauungsplans. Während der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen ein, die den Gemeinderat dazu veranlasst haben, den Bebauungsplan entsprechend anzupassen. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, dass das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden soll.

Die Änderungen am Bebauungsplanentwurf führten gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu einer erneuten öffentlichen Auslegung und die Stellungnahmen waren erneut einzuholen. Während der Auslegungs- / Beteiligungsfrist der erneuten öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen ein, zu denen vom Büro Stadtplanung und Architektur Dipl.-Ing. Fischer, Mannheim, Abwägungsvorschläge erarbeitet wurden, die Herr Fischer in der Sitzung erläuterte. Er erläuterte ebenso die dauerhafte Festsetzung für die dauerhafte Einrichtung am Sportzentrum. Der Gemeinderat bekräftigte seine Entscheidung für die Errichtung der Wohnanlage am gewählten Standort. Er nahm Kenntnis vom Abwägungsmaterial und diskutierte über die eingegangenen Stellungnahmen. Er nahm Kenntnis von den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen des Planers und prüfte die einzelnen Stellungnahmen inhaltlich und setzte sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinander. Er wog die privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander ab und erhob die Beschlussvorschläge in den Abwägungsvorschlägen zu Beschlüssen, da sie dem Abwägungsergebnis entsprachen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die dauerhafte Baugenehmigung zu beantragen.

Bebauungsplan „Kultur- und Sportzentrum – Teiländerungsplan I“
- Satzungsbeschluss -

Nachdem keine wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen am Bebauungsplanentwurf beschlossen wurden, beschloss der Gemeinderat aufgrund von § 10 BauGB den Bebauungsplan „Kultur- und Sportzentrum – Teiländerungsplan I“ als Satzung. Die Verwaltung wurde ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen und beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Bauanträge

Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Terrasse im Erdgeschoss auf einem Grundstück in der Albert-Schweitzer-Straße

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Im Kies und im Kartenblatt“. Der Bebauungsplan verfügt über keinerlei Textfestsetzungen, lediglich über Baufluchten, die die Vorgartenzone und die zur Straße einzuhaltenden Abstände regeln. Das Vorhaben beurteilt sich somit nach dessen Festsetzungen und in Verbindung mit § 34 BauGB nach der Umgebungsbebauung.

Der Antragsteller erhielt bereits 2002 die Baugenehmigung zur Vergrößerung des vorhandenen Balkons im Obergeschoss. Nun hat er seine Terrasse im Erdgeschoss, unterhalb des vorhandenen Balkons, und auf einer weiteren Teilfläche erweitert. Die faktische hintere Bauflucht wird durch die Erweiterung der Terrasse weiterhin eingehalten.

Aus dem Gemeinderat wurde vor der Entscheidung eine Ortsbesichtigung angeregt. Die Beschlussfassung wurde daher vertagt.

Bauantrag zur Umnutzung der bestehenden Garage zu Wohnzwecken auf einem Grundstück in der Friedrich-Ebert-Straße

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich somit gemäß § 34 BauGB allein nach der Umgebungsbebauung.

Der Antragsteller erhielt letztes Jahr die Baugenehmigung zur Wohnhauserweiterung (eingeschossiger Anbau mit Flachdach). Dabei wurde bereits ein Verbindungsbau zwischen Wohnhaus und der bereits vorhandenen Garage genehmigt; gemäß der damaligen Planung sollte dieser Verbindungsbau u.a. für Fahrradstellplätze genutzt werden. Mit dem vorgelegten Bauantrag möchte der Antragsteller, die vorhandene, in Grenzbauweise errichtete, Garage zu Wohnzwecken (Küche) umnutzen. Die Fahrradstellplätze sowie der KFZ-Stellplatz werden im Innenhof bzw. in der Hofeinfahrt nachgewiesen.

Dem Bauantrag wurde bei 4 Enthaltungen der SPD-Fraktion sowie 1 Enthaltung von Gemeinderat R. Stahl (OGL) zugestimmt. Gemeinderätin Daners (SPD) war zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

Bericht über die Wirtschaftsförderung in der Gemeinde

Die Wirtschaftsförderin der Gemeinde erläuterte verschiedene durchgeführte und geplante Maßnahmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung in der Gemeinde Edingen-Neckarhausen sowie ortsspezifische Zahlen. Sie informierte u.a. über den aktuellen Stand der Planungen zum Gewerbegebiet beim geplanten Hilfeleistungszentrum. Bei der Verwaltung haben inzwischen über 30 Betriebe Flächenbedarf angemeldet.

Die Gemeinde führt das Bebauungsplanverfahren zusammen mit dem Stadtplanungsbüro Fischer durch. Derzeit finden die fachgutachterlichen Untersuchungen zum Artenschutz statt. Das weitere Bebauungsplanverfahren könnte nach derzeitigem Stand voraussichtlich Mitte 2020 abgeschlossen sein. Außerdem wurde die Erschließungsplanung beauftragt. Aktuell stehen hier die Planung der Verkehrsanbindung und die Grundlagenermittlung für alle Medien an (Wasser, Strom, Glasfaser etc.). Mit dem Abschluss der Erschließungsplanung ist in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu rechnen. Parallel finden Verhandlungen mit Grundstückseigentümern zum Erwerb weiterer Flächen statt. Die Baulandumlegung wird voraussichtlich bis Ende 2020 andauern.

Darüber hinaus informierte die Wirtschaftsförderin über den Sachstand des Glasfaserausbaus durch den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (Fibernet), die Mitarbeit im Ortsverein des Bundes der Selbständigen, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises und die Arbeit der Kompetenzgruppe der Wirtschaftsförderer im Rhein-Neckar-Kreis, sowie durchgeführte und geplante Veranstaltungen.

Lärmaktionsplan der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
- Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung und Billigung des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit -

Auf die Information des Gemeinderats in der öffentlichen Sitzung am 20.02.2019 wurde verwiesen. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, die durch die Vorschriften der §§ 47 a bis 47 f des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt wurde, sind Gemeinden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In diesem werden Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt und reduzierende Maßnahmen beschrieben. Ziel der Lärmaktionsplanung nach europäischem und nationalem Recht ist die Erfassung und Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten und die daraus abgeleitete Formulierung von Zielen, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung. Der Lärmaktionsplan hat ähnlich wie der Flächennutzungsplan eine behördeninterne Verbindlichkeit. Zur Planung ist die Gemeinde nach § 47e Abs. 1 BImSchG gesetzlich verpflichtet. Seitdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.11.2015 den Lärmaktionsplan beschlossen hat, existiert für die Gemeinde Edingen-Neckarhausen ein rechtsverbindlicher Lärmaktionsplan. Eine Temporeduzierung auf 30 km/h auf den Hauptstraßen in Edingen (Tag und Nacht bzw. nur in der Nacht) und Neckarhausen (nur in der Nacht) konnte auf Grundlage dieses Lärmaktionsplans durchgesetzt werden.

Nachdem die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen Ende 2018 durch die LUBW (Landesanstalt für Umwelt und Messungen) abgeschlossen werden konnte, fehlte den Städten und Gemeinden bislang die Grundlage zur Überprüfung und erforderlichenfalls Überarbeitung der Lärmaktionspläne. Mit Schreiben vom 29.01.2019 teilt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit, dass aufgrund des neuen Kartenmaterials der LUBW eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes bis zum 31.05.2019 erfolgen sollte. Ein weiterer Grund für die notwendige Fortschreibung ist die Neufassung des „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ vom 29.10.2018.

Nach Einschätzung der Verwaltung ist die kurzfristige Fortschreibung des Lärmaktionsplanes unerlässlich, damit zeitnah weitere lärmreduzierende Maßnahme in unserer Gemeinde umgesetzt werden können. In einer ersten Phase fasst der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss. Anschließend werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zu Vorschlägen des Lärmaktionsplans gehört und die Ergebnisse der Mitwirkung berücksichtigt. Besteht nach der Auswertung der in der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen kein Bedürfnis für grundlegende Änderungen, beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Lärmaktionsplan.

In der zweiten Phase folgt nach der Durchführung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes die ermessensfehlerfreie Entscheidung auf Grundlage des Verfahrens zur Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung.

Der Gemeinderat beschloss, den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach § 47 d BImSchG und billigt den Entwurf zur Fortschreibung. Die Verwaltung wurde beauftragt die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.

Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen bedürfen außer- und überplanmäßige Ausgaben von mehr als 10.000 Euro im Einzelfall der Zustimmung des Gemeinderats. Insgesamt sind im Haushaltsjahr 2018 außer- und überplanmäßige Ausgaben i.H. von 880.096,47 Euro entstanden. Durch zwei Beschlüsse des Gemeinderats wurden bereits 70.559,59 Euro genehmigt.

Die vom Gemeinderat in der Sitzung genehmigten außer- und überplanmäßigen Ausgaben beliefen sich auf 809.536,88 Euro. Von diesem Betrag sind überplanmäßige Ausgaben i.H. von 605.343,04 Euro innerhalb der 5 %igen Haushaltssperre entstanden.

Kulturförderung: Überlassung von kommunalen Veranstaltungsstätten- Schlosspark/Schlosshof Neckarhausen -

Für das Jahr 2019 sind verschiedene Veranstaltungen im Schlosspark in Neckarhausen vorgesehen.

Der Gemeinderat nahm von den Veranstaltungsangeboten im Schlosshof in Neckarhausen im Jahr 2019 zustimmend Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die dortigen Veranstaltungen aufmerksam und unterstützend zu begleiten.

Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wird über die Schlosspark-Nutzungen 2019 informiert.

Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen GmbH & Co. KG

In der Sitzung am 19.11.2018 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2019 bis 2023 der Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen GmbH & Co. KG beschlossen.

Zur Finanzierung der Investitionen im Planungszeitraum weist der Wirtschaftsplan eine Darlehensaufnahme von 230.000 Euro aus. Der angebotene Darlehenszins entspricht den Konditionen für ein Kommunaldarlehen und soll daher durch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft der Gemeinde i.H. von 119.600 Euro (entspricht 52 % des Gesellschaftsanteils) gesichert werden. Ohne kommunale Absicherung durch eine Ausfallbürgschaft läge der Zinssatz bei 2,09 %.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und genehmigte die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Aufnahme eines Darlehens von 230.000 Euro zu Gunsten der Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen GmbH & Co. KG entsprechend der Beteiligungsquote (52 v.H.) der Gemeinde an der Netzgesellschaft.

Bekanntgaben

Bürgermeister Michler informierte, dass die Bewerbung der Gemeinde beim Wettbewerb „Natur nah dran“ ausgewählt wurde und dankte dem NABU für die Zusammenarbeit in diesem Bereich. Örtliche Grünanlagen werden bei dem Projekt naturnah umgestaltet und gepflegt, wobei die Gemeinde eine Zuwendung i.H. von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 Euro) erhält.

Aufgrund der Komplexität, insbesondere bezüglich des Datenschutzes, finden derzeit noch Abstimmungen bezüglich des CDU-Antrages zur Erstellung eines Bauflächenkatasters statt.

Bürgermeister Michler teilte mit, dass die Bearbeitung des Leitbildes Edingen-Neckarhausen 2030 in den letzten Zügen ist. Die Arbeit der Arbeitsgruppen ist abgeschlossen, der Inhalt steht fest. Derzeit werden noch redaktionelle Änderungen vorgenommen. Das Leitbild soll der Öffentlichkeit noch vor der Sommerpause vorgestellt werden.

Die Benutzungsordnung für die Fischkinderstube soll voraussichtlich im April im Gemeinderat behandelt werden. Es sollen u.a. die Hinweise zu den wasserrechtlichen Regelungen eingearbeitet werden. Weitere Anregungen der Fraktionen sollen bis 27.03.2019 dem Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes mitgeteilt werden.

Ebenfalls in der April-Sitzung soll der Antrag der UBL-FDP/FWV-Fraktion zur Sicherung der Trinkwasserversorgung behandelt werden. Dazu wird auch der zuständige Referatsleiter des Regierungspräsidiums erwartet.

Für das CarSharing des Stadtmobils gibt es einen weiteren Standort in der Gemeinde. Hinter dem Schlosspark in der Friedrich-Ebert-Straße in Neckarhausen kann zukünftig ebenfalls ein Auto ausgeliehen werden.

Bürgermeister Michler teilte den Termin für die nächste Begehung zur Barrierefreiheit in der Gemeinde mit. Am 11.04.2019 startet die Begehung um 16.00 Uhr am Nordbahnhof in der Main-Neckar-Bahn-Straße in Neu-Edingen.

Anfragen aus dem Gemeinderat

Bürgermeister Michler und die Verwaltung beantworteten die Anfragen aus dem Gemeinderat.