Archiv: Edingen Neckarhausen

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Bericht aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 20.12.2017

Bericht aus dem Gemeinderat
Am Mittwoch, 13.12.2017 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Es wurden keine Fragen gestellt.

Bekanntgabe Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen
Bürgermeister Simon Michler gab die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 15.11.2017 und des Verwaltungsausschusses vom 21.11.2017 gem. § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt:
- Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Ausführungen von Herrn Hofmann zum Ablauf der Zukunftswerkstatt und billigte das weitere Vorgehen wie von Herrn Hofmann empfohlen.
- Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss eines Erbbauvertrags mit der Familienheim Rhein-Neckar eG zu.
- Der Gemeinderat erhob gegen den Beschlussvorschlag der Geschäftsführung der Netzgesellschaft GmbH & Co. KG an den Aufsichtsrat bezüglich des Wirtschaftsplans 2018 und der Finanzplanung bis 2022 keine Einwände.
- Der Gemeinderat erhob gegen die Beschlussvorschläge der Geschäftsführung der Bau- und Grundstücks-GmbH Edingen-Neckarhausen an den Aufsichtsrat bezüglich des Jahresabschlusses 2016 und des Wirtschaftsplans 2018 mit der Finanzplanung bis 2021 keine Einwände.
- Der Verwaltungsausschuss nahm die Ausführungen zur Haushalts- und Finanzplanung zur Kenntnis.

Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Edingen-Neckarhausen
- Auftragsvergabe -
Im Rahmen des Fahrzeugkonzeptes hat die Freiwillige Feuerwehr mit Schreiben vom 08.10.2013 die Ersatzbeschaffung von drei Feuerwehrfahrzeugen (ein Tanklöschfahrzeug und zwei Mannschaftstransportwagen (MTW) beantragt. Das Tanklöschfahrzeug wurde im Jahr 2016 in Dienst gestellt, ein MTW im Jahr 2017. Für 2018 ist die Beschaffung eines weiteren MTW vorgesehen, als Ersatz für ein 20 Jahre altes Fahrzeug. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Submissionsergebnis und der Vergabeempfehlung. Er beschloss, den Auftrag jeweils an denjenigen Bieter zu vergeben, der das wirtschaftlichste Angebot hatte.
Los 1: Fahrgestell, Daimler AG, Mannheim, 50.176,36 Euro.
Los 2: Aufbau, Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen-Flehingen, 17.528.70 Euro.
Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung, Weinhold Feuerwehrbedarf GmbH, Heppenheim, 9.248,56 Euro.

Fischkinderstube Edingen-Neckarhausen
- Auftragsvergabe Holzbauarbeiten (Los 4) -
Auf die bisherigen Beratungen und die Beschlussfassung in der November-Sitzung wurde Bezug genommen. Wie vom Gemeinderat beschlossen, wurde die Ausschreibung zu Los 4, Holzbauarbeiten, für zwei Stege und eine Plattform, aufgehoben, da kein Angebot vorlag, das den Ausschreibungsbedingungen entsprach. Wie weiter vom Gemeinderat beschlossen, wurden zwischenzeitlich Gespräche mit möglichen Auftragnehmern geführt, um ein Angebot zu erhalten, das den Ausschreibungsbedingungen entsprach. Das Büro IUS hat das von der Fa. Grewe Heitmann erstellte Angebot in fachtechnischer Hinsicht geprüft. Es schloss mit einem Angebotspreis von 152.619,88 Euro brutto ab. Damit lag es um 36.299,30 Euro brutto über der Kostenschätzung. Die Mehrkosten sind grundsätzlich förderfähig; ein entsprechender Mehrkostenantrag wurde vor der Auftragsvergabe eingereicht. Die verbleibende Eigenmittel-Reserve für Unsicher­heiten beträgt rund 60.000,00 Euro, so dass die Mehrkosten auch über die Eigenmittel-Reserve vollständig abgedeckt wären. Der Gemeinderat beschloss den Auftrag für die Holzbauarbeiten für die zwei Stege und die Plattform zum Angebotspreis von 152.619,88 Euro brutto an die Firma Grewe Heitmann zu vergeben. In den Gesprächen zur Vorbereitung der freihändigen Vergabe hat die Firma Grewe Heitmann das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, das außerdem die technischen Anforderungen erfüllte. Die Arbeiten haben bereits begonnen. Der Beschluss wurde formal nachgeholt um den Bauablauf nicht zu verzögern und eine Fertigstellung außerhalb der Vegetationsphase nicht zu gefährden.

Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Edingen, Neckarhausen und Neu-Edingen
- Genehmigung der Ausschreibung zur Umrüstung auf LED-Technik -

Im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes Baden-Württemberg hat die Gemeinde Edingen-Neckarhausen eine Zuwendung für die Umrüstung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik beantragt. Diese wurde in Höhe von 342.000,00 Euro bewilligt. Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist ein Eigenanteil, den die Kommune leistet (rund 58.000,00 Euro). Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen verfügt über rund 1.550 Lichtpunkte im öffentlichen Verkehrsraum. Eine Umrüstung auf LED-Technik kann mit dem Budget von rund 400.000,00 Euro zunächst nur abschnittsweise erfolgen.

In einem ersten Bauabschnitt sollen die klassifizierten Straßen im innerörtlichen Gemeindegebiet umgerüstet werden. Es handelt sich hierbei um die folgenden Straßen: Edingen: Hauptstraße, Heidelberger Straße, Grenzhöfer Straße, Friedrichsfelder Straße und Mannheimer Straße. Neckarhausen: Hauptstraße, Seckenheimer Straße und Speyrer Straße. Neu-Edingen: Neckarhauser Straße.
Auf die Ortsbesichtigung am 30.11.2017 und die Vorberatung im Technischen Ausschuss am 13.12.2017 wurde Bezug genommen. Das Ingenieurbüro Step Consult, Maikammer, berät die Gemeinde bei der Umrüstung auf LED-Leuchtmittel und wird auch die Ausschreibung durchführen und die Umrüstung überwachen. Die Wahrnehmung von Licht und der zur Auswahl gestellten Leuchtmittel unterliegt der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen. Nach Auffassung der Verwaltung beinhaltet die Auswahl einen Kompromiss, der die vom NABU vorgebrachten Argumente zum Schutz der Insekten angemessen berücksichtigt und die nötige Ausleuchtung der Straßen und Wege in der Gemeinde sicherstellt. Im Gegensatz zu der bisher verwendeten Straßenbeleuchtung ist bei der vorgeschlagenen Lichtfarbe von 3.000 Kelvin laut Untersuchungen davon auszugehen (Prof. Eisenbeis, 2008), dass die Insektenschädlichkeit auf ca. 1/7 zurückgeht. Darüber hinaus gibt es zum Thema Insektenverträglichkeit noch keine belastbaren Untersuchungen, die belegen, dass ein bernsteinfarbenes Licht mit 1.800 Kelvin gegenüber einem warmweißen Licht mit 3.000 Kelvin für Insekten wesentliche Vorteile bietet. Mit einer unterschiedlichen Leistung (Wattage) wird der Effekt erzielt, dass allein die Helligkeit des Lichts einen verkehrsleitenden Effekt hat. Durch die höhere Wattage auf den Hauptverkehrsstraßen wird eine bessere Ausleuchtung erzielt, die auch den Fußgängern und Radfahrern zu Gute kommt; besseres Gesehen-Werden erhöht die Sicherheit.
Auf Empfehlung des TA beschloss der Gemeinderat, dass keine fixen Kelvin-Werte festgelegt werden, sondern der Gemeinderat entscheidet sich für einen Leitwert von ca. 3.000 Kelvin. D.h. geringfügige Abweichungen von ca. 10% nach unten oder oben sind akzeptabel. Für die Haupt- und Nebenstraßen sollen Leuchten verwendet werden mit ca. 3.000 Kelvin; die Leistung soll angepasst werden an die Straßengeometrie; die DIN 13201 wird beachtet. Die Leuchten sollen eine Nachtabsenkung erhalten von 50 % für die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr. Bei naturnahen Lichtpunkten werden der Kelvin-Wert und die Wattage in Einzelfall festgelegt; hier soll vorrangig eine intelligente Steuerung zum Einsatz kommen; auch hier soll eine Nachtabsenkung geschaltet werden. Der Gemeinderat genehmigte auf dieser Grundlage die Ausschreibung und beauftragte das Ingenieurbüro Step Consult, die Ausschreibung unter Beachtung der getroffenen Festlegung zu erstellen. Der Gemeinderat traf den Grundsatzbeschluss, dass bei Leuchtmittelwechseln, die im Rahmen der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung anfallen, die Auswahl neuer Leuchtmittel nach den genannten Festlegungen des Gemeinderats ausgetauscht wird. Mit der geplanten LED-Umrüstung erfolgt zunächst nur eine Teilsanierung; der Gemeinderat legte daher fest, dass die Leuchtmitteleigenschaften auch für zukünftige Sanierungs-/Umrüstungsmaßnahmen zur Umstellung auf LED-Technik angewendet werden. Es wird eine Auswahlkommission bzgl. des Leuchtentyps eingerichtet, die sich aus je einem Vertreter der Gemeinderatsfraktionen, je einem Bürger, der von den Gemeinderatsfraktionen benannt wird, Herrn Brendel als sachkundigem Bürger und Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Der Gemeinderat wird dann abschließend über den Leuchtentyp entscheiden.

Straßenbauarbeiten Edingen-Neckarhausen
- Jahresvertragsarbeiten für Straßenreparaturen, Reparaturen von Wasserrohrbrüchen, sowie Schieberauswechselungen und Kanal-Reparaturen -

- Verlängerung des Jahresvertrages mit der Firma Sailer, Sandhausen -
Der Gemeinderat hatte am 15.11.2016 den Jahresvertrag mit der Fa. Sailer, Sandhausen für Straßenreparaturen, Reparatur von Wasserrohrbrüchen, Schieberauswechselungen und Kanalreparaturen genehmigt. Der Vertrag wurde für ein Jahr bis 31.12.2017 geschlossen, mit einer Option für zwei weitere Jahre. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten hat sich bewährt. Der Gemeinderat beschloss, den Jahresvertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern.

Verwaltung der Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen
- Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung -

- Zustimmung zur Satzung der Jagdgenossenschaft -
Die Jagdpachtverträge der Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen für die Jagdbögen Edingen und Neckarhausen laufen zum 31.03.2018 aus.
Die bisherigen Pächter der Jagdbezirke Edingen und Neckarhausen hatten Interesse signalisiert, die Jagd für den Jagdbogen Edingen und den Jagdbogen Neckarhausen weiterhin ausüben zu wollen.
Die bejagbare Fläche beträgt in Edingen 601,6 ha und in Neckarhausen 209,1 ha.
Nach den Bestimmungen des Jagdrechts bilden alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen. Zusammenhängende Grundflächen von mindestens 75 ha jagdlich nutzbarer Fläche bilden einen Eigenjagdbezirk.
Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Aufgrund des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 und der neuen Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) muss die bestehende Satzung der Jagdgenossenschaft grundlegend überarbeitet werden.
Der Gemeinderat beschloss, die Versammlung der Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen auf Mittwoch, der 31.01.2018, um 18.00 Uhr im Rathaus Edingen, Bürgersaal einzuberufen.
Bürgermeister Michler wurde beauftragt, die Tagesordnungspunkte für die Versammlung aufzustellen und im Amtlichen Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
Ferner wurde zugestimmt, Bürgermeister Michler mit der Versammlungsleitung der Jagdgenossenschaftsversammlung zu beauftragen und Herrn Göhrig von der Liegenschaftsabteilung zum Schriftführer zu bestellen.
Dem Satzungsentwurf der Jagdgenossenschaft wurde zugestimmt.
Dem Beschluss der Jagdgenossenschaft, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft dem Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Regelungen zu übertragen, wurde unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der vorgelegte Satzungsentwurf ohne inhaltliche Änderungen von der Jagdgenossenschaftsversammlung als Satzung beschlossen wird.
Die Aufgaben nach § 11 Nr. 2 und Nr. 3 a)-e) und g)-j) der Satzung wurden zur dauernden Erledigung auf den Bürgermeister übertragen.

Änderung der kommunalen Polizeiverordnung
Der Gemeinderat hatte sich am 14.12.2016 in öffentlicher Sitzung mit der Änderung der kommunalen Polizeiverordnung befasst und deren Inkrafttreten zum 01.01.2017 beschlossen.
Der Gemeinderat legte gleichzeitig fest, eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinderats und der Verwaltung einzurichten, um verschiedene Themenbereiche, zu denen weiterer Diskussions- und Beratungsbedarf bestand, zu vertiefen und weiter zu beraten, sowie eine daraus resultierende notwendige weitere Verordnungsänderung vorzubereiten. Diese Arbeitsgruppe tagte erstmals im Frühling dieses Jahres.
Dabei wurden zahlreiche Anregungen, Anfragen und Änderungsvorschläge von Seiten des Gemeinderats eingebracht und diskutiert. Gemeinsam wurden Änderungsvorschläger erarbeitet.
Da die Rechtslage durch übergeordnetes (Europa-, Bundes- und Landes-) Recht bzw. Spezialgesetze nicht nur für den „Normalbürger“ oftmals sehr unübersichtlich ist, wurde vorgeschlagen, auf der Gemeindehomepage, im Mitteilungsblatt und im Einzelfall direkt Sachthemen umfassend zu beleuchten. Das heißt, nicht nur die kommunalen Satzungen und Verordnungen sollen aufgelistet werden, sondern auch die entsprechenden weitergehenden Regelungen und Zusammenhänge. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde vom 14.12.2016 entsprechend den vorgelegten Vorschlägen mit Wirkung zum 01.02.2018. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Amtlichen Mitteilungsblatts bekannt gemacht.

Bekanntgaben
Bürgermeister Michler gab folgende Termine bekannt:
Dienstag, 19.12.2017, 18.00 Uhr: Verkehrsforum Neckarhausen (großer Sitzungssaal, Schloss Neckarhausen)
Mittwoch, 17.01.2018, 17.30 Uhr: Öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses mit Haushaltsplanung (Bürgersaal)
Montag, 21.01.2018, 18.00 Uhr: Bürgerinfo L597 neu mit Vertretern des Regierungspräsidiums (großer Sitzungssaal, Schloss Neckarhausen)
Dienstag, 23.01.2018, 18.30 Uhr: Sitzung des Gemeinderates (Bürgersaal)
Mittwoch, 07.02.2018, 18.00 Uhr: Bürgerinfo zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Bürgersaal)
Donnerstag, 22.02.2018, 14.00 oder 17.00 Uhr: Schulung Sitzungsmanagement für die Gemeinderäte (Bürgersaal).
Die Verwaltung informierte, dass die Haltestelle St. Martin-Straße auf Dauer eingerichtet werden soll. Die entsprechende Anordnung soll zeitnah erfolgen.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Es wurden keine Anfragen gestellt.