Archiv: Edingen Neckarhausen

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 20.04.2016

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 27.04.2016

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 20.04. 2016 unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Zur Anfrage eines Bürgers zu Geschwindigkeitsüberschreitungen in den verkehrsberuhigten Bereichen im Ortskern Edingen, insbesondere in der Anna-Bender-Straße, sagte die Verwaltung zu, zeitnah das Statistikgerät zur Erfassung anzubringen um anschließend ggfs. weitere Schritte einzuleiten.

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen
Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2016 gefassten Beschlüsse wurden nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben soweit sie nicht schon in der öffentlichen Sitzung am 16.03.2016 bekanntgegeben wurden.
1. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Übernahme einer Auszubildenden nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis, zunächst für die Dauer von 12 Monaten, zu.
2. Der Gemeinderat erteilte einstimmig die Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechtes an den Sohn der bisherigen Erbbaurechtsinhaberin.

Bebauungsplan „Ortsetter Edingen Nr. 1 (Anna-Bender-/Konkordia-/Luisen-/Wilhelmstraße)“
• Billigung der Entwürfe des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften und der Begründung
• Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. II BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.05.2015 sowohl den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan als auch den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen und das Planungsbüro Peter Fischer, Mannheim, mit der Bearbeitung des Bebauungsplans beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren sollte als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Das Planungsbüro hat nach Vorabstimmung mit der Verwaltung zwischenzeitlich die Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung erstellt. Die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs wurden in der Sitzung von Herrn Dipl.-Ing Fischer vorgestellt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Herrn Dipl.-Ing. Peter Fischer zu den Inhalten der Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung und billigte sie einstimmig mit der Ergänzung, das Baufenster um den Bereich des Evangelischen Kindergartens bis zur Anna-Bender-Straße zu erweitern. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bebauungsplan „Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan VII (Flst.-Nr. 85)“
• Billigung der Entwürfe des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften und der Begründung
• Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.05.2015 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst und das Planungsbüro Peter Fischer, Mannheim, mit der Bearbeitung des Bebauungsplans beauftragt. Das Planungsbüro hat nach Vorabstimmung mit der Verwaltung zwischenzeitlich die Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung erstellt.
Die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs wurden in der Sitzung von Herrn Dipl.-Ing Fischer vorgestellt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Dipl.-Ing. Peter Fischer zu den Inhalten der Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung und billigte sie einstimmig. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bebauungsplan „Wingertsäcker-Teiländerungsplan VIII (Traubenweg)“
• Überplanung der Grundstücke Flst.- Nr. 401/1, 415 (Teil),1524, 1591 und 1592 -,
• Aufstellungsbeschluss
• Billigung des städtebaulichen Vorentwurfs

Geltungsbereichskarte als pdf-Datei:

Vorentwurf als pdf-Datei:

Nachdem ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben und die von der Gemeinde gepachteten Grundstücke bei der Hofstelle nicht mehr zum Erhalt des Betriebs benötigt werden, wurde dem Eigentümer ein städtebaulicher Vorentwurf vorgelegt, der zum Ziel hat, das gesamte Areal zwischen Rebenweg/ Wingertsäcker/Traubenweg und Aserdamm für Wohnbebauung zu überplanen.
Der Eigentümer ist grundsätzlich mit einer Überplanung einverstanden. Da die Erschließung weitgehend gesichert ist, können die Gemeindegrundstücke unabhängig von den Privatgrundstücken einer Bebauung zugeführt werden.
Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB soll von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, ebenso wird die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Hinweispflicht nach § 3 Abs. 2, 2. Halbsatz BauGB wird entsprochen, ebenso wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Das Planungsbüro Peter Fischer, Mannheim, das mit der Planbearbeitung beauftragt wurde, hat einen städtebaulichen Vorentwurf erstellt in der Sitzung vorgestellt, auf dessen Basis der Bebauungsplan erstellt werden soll.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für die Grundstücke Flst.-Nrn. 401/1, 415 (Teil),1524, 1591 und 1592 einen Bebauungsplan „Wingertsäcker-Teiländerungsplan VIII (Trauben weg)“ gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und beauftragte den Planer, auf Basis des städtebaulichen Vorentwurfs den Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Mit Ausnahme des Grundstücks Flst.-Nr. 1524, das 1 ½-geschossig bebaubar sein soll, sollen alle anderen Grundstücke für zwei Vollgeschosse und ausbaubares Dachgeschoss ausgewiesen werden. Die Grundstückseinteilung soll so erfolgen, dass jedenfalls für die Gemeindegrundstücke Doppelhaushälften errichtet werden können.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der oben dargestellten Karte. Er wird begrenzt
- Im Norden durch die Straße Wingertsäcker,
- Im Osten durch den Traubenweg bis zum Beginn des Grundstücks Flst.-Nr. 1524, das ganz einbezogen wird, und die Böschung des Aserdamms,
- Im Süden durch den Aserdamm, der bis zur Dammkrone einbezogen wird,
- Im Westen durch den Rebenweg.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für eine der nächsten Sitzungen die Anordnung der Umlegung vorzubereiten. Mit der Durchführung der Umlegung beauftragte der Gemeinderat das Vermessungsbüro Gebauer+Manser, Heidelberg.

Sanierung des multifunktionalen Kleinspielfeldes im Sport- und Freizeitzentrum
• Auftragsvergabe
Die Kunststoffbeläge der beiden Kleinspielfelder im Sport- und Freizeitzentrum, die vor allem von Jugendlichen multifunktional genutzt werden, weisen Schäden auf. Das größere Feld wurde im letzten Jahr saniert. Der Kunststoffbelag des kleineren Feldes soll dieses Jahr folgen und zu einem Kunstrasen umgebaut werden. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben, die Submission fand am 16.03.2016 statt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Submissionsergebnis und erteilte den Auftrag an die Fa. Polytan zum Angebotspreis von 43.970,74 Euro brutto; diese hatte das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Nutzungsänderung von Räumen im Dachgeschoss zu einer selbständigen Wohnung auf dem Grundstück Tannenweg 3
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Fichtenstraße II“. Zur Beurteilung sind daher allein die Vorschriften des Bebauungsplans heranzuziehen. Der Antragssteller beantragt die Nutzungsänderung des Dachgeschosses in eine selbständige Wohnung und damit die Erteilung einer Befreiung von § 4 Buchst. e) der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, wonach Dachräume nicht zu selbständigen Wohnungen ausgebaut werden dürfen. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu. Die Erteilung einer Befreiung von § 4 Buchst. e) der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wurde befürwortet. Die Abweichung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Obergeschosses mit flach geneigtem Pultdach auf einer Garage auf dem Grundstück Margaretenstraße 22
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich somit gemäß § 34 BauGB allein nach der Umgebungsbebauung. Die Aufstockung der Garagen fügt sich nach Auffassung des Gemeinderates in die Umgebungsbebauung ein.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, die Frage des Antragstellers im Rahmen der Bauvoranfrage dahingehend zu beantworten, dass die Errichtung eines Obergeschosses mit flach geneigtem Pultdach auf den Garagen bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Der Gemeinderat beschloss weiter, durch eine Vereinigungsbaulast sicherzustellen, dass das Gartengrundstück Flst. Nr. 531/5 mit dem Grundstück Flst.-Nr. 531/4 vereinigt wird.

Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze
hier: temporäre Erweiterung der Evang. Kindertagesstätte „Die Wawuschels", Neckarhausen, Schlossstraße
• Finanzierungsvereinbarung mit der Evang. Kirchengemeinde
Aufgrund der aktuellen Kinderzahlen wurde über den in Planung befindlichen Neubau der Kindertagesstätte im Amselweg hinaus der Bedarf von weiteren 2 Kindergartengruppen im Kindergartenjahr 2016/2017 festgestellt, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können.
Mit den konfessionellen Kindergartenträgern fanden bereits im vergangenen Jahr Gespräche statt um auszuloten, an welcher Einrichtung zusätzliche Kindergartenplätze (evtl. temporär durch Aufstellung von Containern) geschaffen werden können. Die Evangelische Landeskirche in Baden, Referat Kindertageseinrichtungen, hat mit Schreiben vom 27.10.2015 mitgeteilt, dass eine temporäre Erweiterung des Evangelischen Kindergartens „Die Wawuschels“ in Neckarhausen, Schlossstraße, möglich ist und die Erweiterung (derzeit 3 Kindergartengruppen, 1 Krippengruppe) um eine zusätzliche Kindergartengruppe unter der Voraussetzung beantragt, dass die Gemeinde die Investitionskosten und das Betriebskostendefizit für die 4. Kindergartengruppe zu 100 % übernimmt.
Vorgesehen ist ein Anbau in Leichtbauweise auf der Wiese neben der KiTa, der über den Eingangsbereich direkt mit dem Kindergartengebäude verbunden ist. Dabei soll der bestehende Mehrzweckraum als Gruppenraum verwendet werden und die erforderlichen Nebenräume im Anbau untergebracht werden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Schaffung einer zusätzlichen, vierten Kindergartengruppe am Evangelischen Kindergarten „Die Wawuschels“ in Neckarhausen, Schlossstraße in Form eines Erweiterungsbaus in Leichtbauweise zu. Mit der Planung soll die Architekten-GmbH Hartmann & Hauss beauftragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 400.000 Euro.
Die Investitionskosten sowie das Betriebskostendefizit für die zusätzliche vierte Kindergartengruppe trägt die Gemeinde zu 100 %. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Finanzierung gemäß dem Bauablauf einzuplanen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung abzuschließen.

Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO Spende der Schülerförderung Rhein-Neckar
Der Gemeinderat beschloss gem. § 78 Abs.4 GemO eine Zuwendung im Gesamtwert von 1.000,00 Euro anzunehmen.

Bekanntgaben
keine

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michler beantwortete Anfragen zur Fertigstellung des Schlossvorplatzes, zum Sachstand Ruftaxi, zur Möglichkeit des barrierefreien Ausbaus des Freizeitbades, zum Taubenschutz in der Eisenbahnunterführung in Neckarhausen sowie zur möglichen Weiterverwertung von Materialien abgeräumter Gräber im Friedhofsbereich.