Archiv: Edingen Neckarhausen

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 17.02.2016

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 24.02.2016

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 17.02.2016 unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
keine

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen
Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses bzw. Gemeinderates gefassten Beschlüsse werden gemäß § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt
gegeben.

nöVA 20.01.2016
1. Der VA stimmte dem Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit einer Größe von 2.797 qm im Gewann „Auf die Heidelberg Straße“ zu.

nö GR 17.02.2016
1. Personalangelegenheiten
1.1 Der Gemeinderat stimmte der neuen Organisationsstruktur (Bildung von 4 Ämtern, Schaffung einer Stabsstelle Bürgermeister, Schaffung einer Stelle Integrations-/Flüchtlingsbeauftragte/r) einstimmig zu.
1.2 Der Gemeinderat stimmte der Übertragung der Amtsleiterstelle des Bürger- und Ordnungsamtes an GA (A11) Frank Kucs und der damit verbundenen Beförderung zum Gemeindeamtsrat (A12) zum 01.04.2016 einstimmig zu.
1.3 Der Gemeinderat stimmte der vorgesehenen Übertragung der Amtsleitung des Hauptamtes an die Gemeindeamtsrätin (A12) Elke Hugo und der damit verbundenen Beförderung zur Gemeindeoberamtsrätin (A13) zum 01.04.2016 zu.
1.4 Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, einen Gemeindeinspektor nach Ablauf der Probezeit zum 01.03.2016 zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen und mit Wirkung vom 01.04.2016 zum Gemeindeoberinspektor zu befördern.
1.5 Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bestellung von Herrn Pietryka zum Kassenverwalter nach § 93 Abs. 2 GemO zu.
1.6 Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vorgesehenen Höhergruppierung eines Beschäftigten zu.

Unser Bild zeigt (v.l.n.r.) Bürgermeister Simon Michler mit den neuen Amtsleitern Elke Hugo und Frank Kucs.

Amtseinführung und Verpflichtung der neugewählten Mitglieder des Jugendgemeinderats
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung am 16.09.2015 die Satzung und die Wahlordnung zur Bildung eines Jugendgemeinderates in Edingen-Neckarhausen.
Der dabei vorgesehene Zeitplan für die Vorbereitung und Durchführung der ersten Jugendgemeinderatswahlen in Edingen-Neckarhausen wurde eingehalten, so dass diese Wahlen zwischen dem 2. und 6. Dezember 2015 abgehalten werden konnten. Noch im Dezember erfolgte die Feststellung des Wahlergebnisses, die öffentliche Bekanntmachung und die Aufforderung an die Gewählten, die Wahl anzunehmen. Die zwölf gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind dieser Aufforderung alle nachgekommen.
Die neugewählten und in der öffentlichen Gemeinderatssitzung zu verpflichtenden ersten Jugendgemeinderäte von Edingen-Neckarhausen sind in alphabetischer Reihenfolge:
Alcaniz Schnur, Marlon, 1999, Schüler, Frank, Dennis, 2002, Schüler, Grabinger, Katharina, 1997, FSJ, Indinemao, Wolf, 1998, Schüler, Kania, Leonie, 1999, Schülerin, Kettner, Finja, 2001, Schülerin, Künzel, Pierre, 2001, Schüler, Sanzol Rieth, Timo, 2000, Schüler, Schaefer, Phillip, 1999, Schüler, Schwarz, Constantin, 2002, Schüler, Thoma, Anna, 1999, Schülerin, Wurl, Philipp, 1999, Schüler.
Bürgermeister Michler hat die Amtseinführung durch Verpflichtung mit Handschlag vorgenommen. Weiterhin haben die Mitglieder des Jugendgemeinderats öffentlich die Verpflichtungsformel entsprechend der Regelung der Gemeindeordnung abgelegt.

Unser Bild zeigt (v.l.n.r.) Marlon Alcaniz-Schnur, Bürgermeister Simon Michler, Timo Sanzol Rieth, Philipp Schaefer, Leonie Kania, Philipp Wurl, Pierre Künzel, Constantin Schwarz, Katharina Grabinger, Finja Kettner, Wolf Indinemao, Anna Thoma und Dennis Frank.

Im Anschluss an die Verpflichtung trat der Jugendgemeinderat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Verleihung der Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit an Gemeinderat Uli Wetz

Bürgermeister Michler hat die Ehrung vorgenommen und Gemeinderat Uli Wetz für sein ehrenamtliches Wirken in Gemeinderat und darüber hinaus besonders auch im Bündnis für Flüchtlinge gedankt.
Er überreichte die Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg mit Ehrenstele und Urkunde sowie einem Weinpräsent.

Gemeindehaushalt 2016
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
Die Vorberatung des Entwurfs fand am 20. Januar 2016 im Verwaltungsausschuss statt.
Soweit der Verwaltungsausschuss Änderungen beschlossen hatte, wurden diese von der Kämmerei eingearbeitet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung mit Anlagen.

§ 1

Der Haushaltsplan 2016 wird festgesetzt mit 
1. den Einnahmen und Ausgaben von je41.126.940 Euro
davon 
im Verwaltungshaushalt32.121.280 Euro
im Vermögenshaushalt9.005.660 Euro
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 
(Kreditermächtigung) von3.346.160 Euro
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von0 Euro

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf2.500.000 Euro

Finanzplanung 2015 bis 2019
Der Gemeinderat nahm das Investitionsprogramm und die mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 zustimmend zur Kenntnis.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2016
Der Gemeinderat beschloss den Wirtschaftsplan wie folgt:

§ 1
Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2016 wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan 
in den Aufwendungen und Erträgen mit1.271.440 Euro
2. im Vermögensplan 
in den Einnahmen und Ausgaben mit325.460 Euro

§ 2
Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
wird auf 115.870 Euro
festgesetzt.

§ 3
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird auf 500.000 Euro
festgesetzt.

Finanzplanung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 2015 bis 2019
Der Gemeinderat nahm die Finanzplanung 2015 bis 2019 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung zustimmend zur Kenntnis.

Bildung von Haushaltsresten im Haushaltsjahr 2015
Im Interesse einer kontinuierlichen Haushaltsführung sind die Haushaltsreste des Haushaltsjahres 2015 festzustellen und zu beschließen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bildung von Haushaltseinnahmeresten i.H.v 463.840 Euro und von Haushaltsausgaberesten i.H.v. 391.540 Euro.

Bauantrag zum befristeten Aufstellen eines Bürocontainers bei der evangelischen Kirche Edingen
Das Kirchengrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hauptstraße III – Hinter der Kirche“. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich somit allein nach dessen Festsetzungen.
Die evangelische Kirchengemeinde benötigt Ersatzräume für das Pfarrbüro, das zurzeit noch am Amselweg untergebracht ist. Die Gebäude am Amselweg sollen jedoch im Hinblick auf die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Neubau einer Kita am Amselweg zu sehen sind, abgebrochen werden. Bis zum Neubau eines neuen Gemeindehauses mit den benötigten Verwaltungsräumen soll der Bürocontainer als Zwischenlösung dienen. Die Lage bei der Kirche bietet den Vorteil, dass ein örtlich-funktionaler Zusammenhang besteht und die gute Erreichbarkeit gewährleistet ist.
Dem Bauantrag wurde grundsätzlich zugestimmt; der Gemeinderat forderte jedoch, dass der Standort des Containers auf die nordwestliche Grundstücksseite verlegt wird um den vorhandenen Baumbestand zu schonen.

Bauantrag zur Erweiterung eines Wohnhauses in der Konkordiastraße 7, Flurstück 168
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.
Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Umgebungsbebauung ein.

Abbruch des vorhandenen Stalls und Neubau eines Reihenhauses mit Garage auf dem Grundstück Schlossstraße 6, Flst.-Nr. 196
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich somit gem. § 34 BauGB allein nach der Umgebungsbebauung.
Das Grundstück ist nur 4 m breit und ist bebaut mit einem Nebengebäude. Dieses soll abgerissen und durch einen Wohnhausneubau ersetzt werden. Der Antragsteller beabsichtigt, in 2-geschossiger Bauweise mit Staffelgeschoss und Flachdach ein sog. Reihenmittelhaus über die gesamte Grundstückstiefe zu errichten.
Dem Bauantrag wurde einstimmig nicht zugestimmt.
Die Wandhöhe fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein, auch wenn die Vorderwand, die hinter der Bauflucht zurückbleibt, das Überragen kaschieren soll. Die Dachform Flachdach fügt sich ebenfalls nicht in die Umgebungsbebauung ein, dasselbe gilt auch für die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Die Gründe für das versagte Einvernehmen ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Gründen, die der Gemeinderat in seiner Beratung und Beschlussfassung vorgebracht hat:
Gegen eine behutsame Nachverdichtung bestehen grundsätzlich keine Einwände, im Gegenteil sie ist unter mehreren Gesichtspunkten sogar erwünscht. Hier jedoch ist das für die Umgebungsbebauung verträgliche Maß deutlich überschritten.

Einweisung kommunaler Wahlbeamter in eine Besoldungsgruppe des Landeskommunalbesoldungsgesetzes (§ 1 Abs. 2 LKomBesG) hier: Festsetzung der Besoldung für Bürgermeister Simon Michler
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Edingen-Neckarhausen aufgrund sachgerechter Bewertung der Besoldungsgruppe B 3 der Landesbesoldungsordnung zuzuordnen.
Bürgermeister Simon Michler wird mit Wirkung vom 01.01.2016 in die Besoldungsgruppe B 3 (LBesO) eingewiesen.
Bei der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt hat Bürgermeister Simon Michler nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
Den Vorsitz übernahm Bürgermeister-Stellvertreter Stephan Kraus-Vierling.

Annahme von Spenden an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen gem. § 78 Abs. 4 GemO
Spenden für die Flüchtlingshilfe Edingen-Neckarhausen
Die Lokale Agenda 21 hat der Gemeinde am 27.08.2015 den Erlös aus dem Benefiz-Open-Air-Kino am 31.07.2015, i.H.v. 1.186,00 Euro, für die Flüchtlingshilfe Edingen-Neckarhausen übergeben.
Auch die Knobloch Technik + Design GmbH, Edingen-Neckarhausen hat der Gemeinde am 16.12.2015 1.000,00 Euro für die Flüchtlingshilfe gespendet.
Außerdem hat die EPICTO GmbH, Edingen-Neckarhausen am 21.12.2015 eine Spende i.H.v. 1.000,00 Euro für die Flüchtlingshilfe an die Gemeinde bezahlt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 78 Abs.4 GemO die o.g. Zuwendungen anzunehmen.

Spende für den Sozialfonds
Die Epicto GmbH, Edingen-Neckarhausen, hat der Gemeinde am 21.12.2015 1.000,00 Euro für den Sozialfonds überwiesen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 78 Abs.4 GemO die Zuwendung in Höhe von 1.000,00 Euro für den Sozialfonds anzunehmen.

Spendenbericht 2015
Gemäß Ziff. 9 der Richtlinien zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht über sämtliche Spenden, Geschenke und sonstigen Zuwendungen. Dieser Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises vorzulegen.
Zuwendungen und Spenden über der Kleinbetragsgrenze wurden vom Gemeinderat jeweils durch Einzelbeschlüsse genehmigt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 78 Abs. 4 GemO die Zuwendungen anzunehmen. Von der Jahreszusammenstellung der Verwaltung über die Zuwendungen aus dem Jahre 2015 wurde Kenntnis genommen.

Sozialfonds 2015
Mit dem Sozialfonds der Gemeinde kann schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht Hilfe geleistet werden. Jeder einzelnen Hilfezuteilung in Geld- bzw. Gutscheinspende ging eine individuelle Situationsbetrachtung voraus.
Zu Beginn des Jahres 2015 befanden sich 5.583,68 Euro im Sozialfonds der Gemeinde Edingen-Neckarhausen. Zum 31.12.2015 war noch ein Restbestand von 4.862,78 Euro im Sozialfonds.

Flüchtlingshilfefonds 2015
Im Jahr 2015 wurde das Bündnis für Flüchtlingshilfe Edingen-Neckarhausen gegründet. Die Verwaltung unterstützt das Bündnis insoweit, dass sämtliche Geldspenden über die Konten der Gemeinde abgewickelt werden können. Die Einzahlungen werden analog zum Sozialfonds vereinnahmt. Eine Vermischung von Sozialfonds und Flüchtlingshilfefonds ist ausgeschlossen.
Während des letzten Jahres wurden insgesamt 10.916,59 Euro in den Flüchtlingshilfefonds einbezahlt.
Hiervon wurden 1.678,00 Euro von den Mitgliedern des Koordinierungsteams abgeholt und für unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt.
Zum 31.12.2015 ergab sich ein Restbestand von 9.238,59 Euro im Flüchtlingshilfefonds.


Bekanntgaben

Baustelle Schlossvorplatz Neckarhausen
Nach Rücksprache mit den Planern und bauausführenden Firmen wird die Baustelle vor dem Schloss Neckarhausen vor Ostern 2016 wieder für den Verkehr freigegeben.

Sachstand Kindergarten Amselweg
Bürgermeister Michler gab bekannt, dass die Baugenehmigung für den Neubau des Kindergartens inzwischen vorliegt. Ende Februar werden Rodungsarbeiten auf dem Kindergartengelände durchgeführt, so dass im März mit den Abbrucharbeiten begonnen werden kann.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Michler beantwortete die Anfragen zu Baumpflegemaßnahmen bzw. Sachstand des Antrags zur Temporeduzierung bei der Verkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises.