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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

FORTSCHREIBUNG

Autor: Nora Tömmers
Artikel vom 14.07.2020

Früherer Bericht zum Thema: Lärmaktionsplan Edingen-Neckarhausen
https://www.edingen-neckarhausen.de/rathaus/aktuelles?tx_hwnews_hwnews%5Baction%5D=show&tx_hwnews_hwnews%5Bcontroller%5D=Newsartikel&tx_hwnews_hwnews%5BnewsartikelId%5D=524&cHash=a41433f23f2029374e03eea3f72767bd


Allgemeines zum Lärmaktionsplan
Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt hin zu einer umfassenden Regelung der Geräuschimmissionen getan. Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich mit den Geräuschen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, in Ballungsräumen auch der darin liegenden Industriegelände.
Auf den Lärmkarten aufbauend werden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen und erhält unter anderem rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuarbeiten. Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Zuständig für Lärmaktionspläne sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden.

Fortschreibung des Lämaktionsplan Edingen-Neckarhausen
Im Ergebnis der nach EU-Richtlinie 2002/49/EG durchzuführenden Umgebungslärmkartierung sind im Gemeindegebiet von Edingen-Neckarhausen Einwohner ermittelt worden, die durch Straßenverkehrslärm von mindestens 65 dB(A) im Tagesmittel und/oder 55 dB(A) in der Nacht betroffen sind.
Die Gemeinde hat daher beschlossen, in die Maßnahmenplanung des Lärmaktionsplans der dritten Stufe eine Ausweitung/Ergänzung der Straßenabschnitte (aus der 2. Kartierungsstufe) mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (ggf. beschränkt auf den Nachtzeitraum 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) aufzunehmen.

Die betrifft die folgenden Abschnitte:
- Mannheimer Straße (Höhe Haus Nr. 39) / Hauptstraße (L 637) (Höhe Bismarckstraße) bis Heidelberger Straße 21 (Tag / Nacht, Ausweitung auf   dem gesamten Abschnitt)
- Hauptstraße (K 4138) ab Eisenbahnüberführung bis Hauptstraße Nr. 303 (Tag / Nacht, Ausweitung auf dem gesamten Abschnitt)
- Neckarhauser Straße (K 4139) Knotenpunkt Neckarhauser Straße / Straßburger Ring bis Fliederstraße Nacht, erstmalige Aufnahme)

Die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Beschränkung oder zum Verbot des fließenden Verkehrs mit dem Ziel der Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionsplanung setzt voraus, dass gemäß § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO eine Gefahrenlage gegeben ist und eine fehlerfreie Ermessensabwägung stattgefunden hat. Liegt eine fehlerfreie Ermessensabwägung vor und wird die verkehrsrechtliche Maßnahme in den Lärmaktionsplan aufgenommen, ist die zuständige Fachbehörde zur Umsetzung verpflichtet.

Der nachfolgend veröffentlichte Bericht (PDF-Dateien) als Anlage zum Lärmaktionsplan der 3. Stufe dient der Bearbeitung und Bewertung der für die Maßnahmenabwägung maßgeblichen Aspekte.
Dabei sind die nachfolgenden Aufgaben zu erbringen:
- Ermittlung der Emissionspegel des Verkehrsträgers und der Beurteilungspegel an den Gebäuden nach RLS 90 für den Bestand Tag/Nacht
- Anzahl der betroffenen Gebäude und Maß der Überschreitung der nach Kooperationserlass empfohlenen Richtwerte von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts [12]
- voraussichtliche Lärmminderung durch eine Temporeduzierung auf v = 30 km/h in Bereichen mit v = 50 km/h im Bestand
- eine Stellungnahme zu
>> den Auswirkungen auf die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs sowie zu Verkehrsverlagerungen/Verdrängungseffekten unter Berücksichtigung der Straßenfunktion
>> Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr
>> Auswirkungen auf die Luftreinhaltung
>> Auswirkung auf den ÖPNVo Auswirkung auf den ÖPNV

Informationen zum Anklicken:
Lärmaktionsplan ED-NE - Fortschreibung

LAP ED-NE - Anlage 1 - Rasterlärmkarte LDEN


LAP ED-NE - Anlage 2 - Rasterlämkarte LNight

LAP ED-NE - Anlage 3 - Hotspot-Karte LDEN

LAP ED-NE - Anlage 4 - Hotspot-Karte LNight

LAP ED-NE - Anlage 5 - Verkehrsbelastungen


 

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