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LOKALPOLITIK

Autor: Nora Tömmers
Artikel vom 27.05.2020

Bericht aus dem Gemeinderat

Am Mittwoch, 20.05.2020 tagte der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich in der Eduard-Schläfer-Halle.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachten die Anwesenden den verstorbenen Mitbürgern Bernd Grabinger und Lieselotte Schweikert.
Bürgermeister Simon Michler würdigte das außergewöhnliche Engagement der beiden Persönlichkeiten.

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Simon Michler beantwortete eine Anfrage eines Bürgers hinsichtlich der abgesagten Veranstaltung mit Boris Palmer.

Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.04.2020 gefassten Beschlüsse werden nach § 35 Abs. 1 GemO öffentlich bekannt gegeben.
- Der Gemeinderat nahm den Jahresabschluss der Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen Verwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis und befürwortete den Jahresüberschuss 2019 auf eigene Rechnung vorzutragen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Jahresabschluss 2019 der Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen Verwaltungs-GmbH in der Gesellschafterversammlung festzustellen.
- Der Gemeinderat nahm den Jahresabschluss der Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis und befürwortete dessen Empfehlung durch den Aufsichtsrat an die Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen GmbH & Co. KG zur Feststellung. Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Jahresabschluss 2019 der Netzgesellschaft Edingen-Neckarhausen GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung festzustellen.

Bericht über die Finanzsituation der Gemeinde
Bürgermeister Simon Michler und Kämmerer Manfred Kettner berichteten über die aktuelle Finanzsituation der Gemeinde Edingen-Neckarhausen sowie über den Arbeitsalltag und Herausforderungen der letzten Wochen im Hinblick auf die aktuelle Corona-Krise.
Bürgermeister Simon Michler erläuterte die Maßnahmen der Gemeinde zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus.
Kämmerer Manfred Kettner schilderte, dass die Steuerschätzung der letzten Woche für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg im laufenden Jahr 2,4 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen und 1,1 Mrd. Euro Ausfälle im kommunalen Finanzausgleich ergab. Im Finanzplanungszeitraum bis 2024 würden im Vergleich zur Novemberschätzung weitere 7,0 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen erwartet. Die meisten kommunalen Haushalte würden dadurch in Schieflage geraten. Viele Gemeinden würden zusätzlich starke Liquiditätsprobleme bekommen. Bereits im November 2019 musste die Gemeinde einen Kassenkredit über 1 Mio. Euro aufnehmen. Voraussichtlich wird die Gemeinde im Juni oder Juli einen weiteren Kassenkredit aufnehmen müssen. Wenn Bund und Land die Kommunen nicht mit entsprechenden zusätzlichen finanziellen Mitteln ausstatten, um die Liquidität zu stärken, würden sehr viele Gemeinden in eine haushaltswirtschaftliche Sperre getrieben. Dann müssten freiwillige Leistungen gestrichen werden, auch Investitionen müssten verschoben oder ebenfalls gestrichen werden. Dies wäre allerdings ein falsches Signal und kontraproduktiv, da sich die Gemeinden antizyklisch verhalten sollten, um die Konjunktur wieder anzukurbeln. Die bisher ausgezahlten Soforthilfen des Landes in Höhe von 203.000 Euro reichten bei weitem nicht aus, um die Einnahmenausfälle sowie die Corona bedingten Mehraufwendungen in Höhe von bisher 256.550 Euro auszugleichen. Die Landesdaten der Steuereinnahmen wurden bisher noch nicht regionalisiert, mit etwa 10 bis 11 % weniger Einnahmen sei zu rechnen. Manfred Kettner erwartet Mindereinnahmen bei Steuern und Zuweisungen im Bereich von 3 bis 4 Mio. Euro.
Ein Nachtragshaushalt wird erforderlich sein und ist für September 2020 geplant.

Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2019
Insgesamt sind im Haushaltsjahr 2019 außer- und überplanmäßige Ausgaben i.H. von 598.567,94 Euro entstanden. Durch drei Beschlüsse des Gemeinderats wurden bereits 98.543,25 Euro genehmigt. Die vom Gemeinderat noch zu genehmigenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf 500.024,69 Euro.
Gemeinderat Klaus Merkle erläuterte, dass die UBL-FDP/FWV-Fraktion den Tagesordnungspunkt im schriftlichen Verfahren abgelehnt hatte, um einige offene Fragen zu klären. So sprach er sich dafür aus, den Wasserverbrauch der Friedhöfe häufiger zu kontrollieren, um eventuelle Lecks frühzeitig zu erkennen.
Gemeinderat Stephan Kraus-Vierling bemerkte, dass die Abwasserverschmutzung mit organischem Material erneut problematisch sei.
Auch Gemeinderat Ulf Wacker regte an, intensivere Ermittlungen anzustreben, da es sich hierbei um einen Strafbestand handelt.
Gemeinderat Thomas Zachler sprach sich dafür aus, einen Vertreter des Zweckverbandes fibernet.rnk zu einer der kommenden Sitzungen einzuladen. Die Gemeinde zahle hier sehr viel Geld ohne bisher sichtbaren Fortschritt, daher sei ein Bericht des Verbandes notwendig.
Der Gemeinderat stimmte den außer- und überplanmäßigen Ausgaben i.H. von 500.024,69 Euro im Haushaltsjahr 2019 mit den entsprechenden Deckungsvermerken zu.

Erlass der Kindergarten-, Hort- und Kernzeitbetreuungsgebühren für die Monate April und Mai 2020
Aufgrund der Corona-Krise sind die Schulen und Kindertagesstätten seit 17.03.2020 geschlossen. Die Möglichkeit der regelmäßigen Kinderbetreuung existiert nicht mehr und die Notbetreuung steht entsprechend der Verordnung der Landesregierung nur einem kleinen Teil der Eltern (systemrelevante Berufe, Alleinerziehende etc.) zu. Die Verwaltung hat aufgrund der Schließung der Kindertagesstätten in Abstimmung mit den kirchlichen und freien Trägern in den Monaten April und Mai den Einzug bzw. die Zahlung der entsprechenden KiTa-Gebühren zunächst ausgesetzt. Dies galt nicht für Kinder, die in den Notgruppen betreut werden. Die Einnahmeausfälle im Bereich der örtlichen Kindertageseinrichtungen belaufen sich in den Monaten April und Mai in Summe jeweils auf rund 110.000 Euro. Abschließend kann der konkrete Anteil der Kommune erst im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung und Betriebskostenbezuschussung beziffert werden. Vom Land Baden-Württemberg hat die Gemeinde im Rahmen des ersten 100-Mio.-Euro-Soforthilfe-Programms am 07.04.2020 als Abschlagszahlung insgesamt rund 94.000 Euro erhalten (davon rd. 50.000 Euro für die Beitragsausfälle im Kinderbetreuungsbereich, rd. 44.000 Euro für weitere entfallene Gebühren). Ein zweites 100-Mio-Euro-Soforthilfe-Programm ist in der Abwicklung. Damit beteiligt sich das Land anteilig an den Kosten für entfallende Beiträge angesichts geschlossener Einrichtungen. Über die Soforthilfe hinaus wird es weitere Gespräche und Verhandlungen über eine Entlastung der Kommunen seitens Land und Bund geben. Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen ist eine familienfreundliche Gemeinde. Da es für den Ausfall der Gebühren seitens des Landes zumindest einen teilweisen Ausgleich gibt, schlägt die Verwaltung vor, auf die KiTa-Gebühren für die Monate April und Mai 2020 zu verzichten. Ein entsprechender Gebührenerlass gibt den Eltern mit Blick auf den ausgesetzten Gebühreneinzug Planungssicherheit und finanziellen Freiraum in der derzeit angespannten Lage. Der Erlass gilt nicht für die Kinder, die in den Notgruppen betreut werden; hier fallen Gebühren im Rahmen des tatsächlichen Betreuungsumfangs an. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung und stimmte dem Erlass der KiTa-Gebühren für die Monate April und Mai 2020 aus Billigkeitsgründen zu. Über darüberhinausgehende Maßnahmen wird ggfs. in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung entschieden.

Neubau eines Vereinsheims für den Tennissport und vier Sandplätzen sowie Erweiterung der Parkplatzanlage am Kultur- und Sportzentrum
- Bekanntgabe der Schlussrechnung -

Die Kostenrechnung des Architektenbüros MB Plan, Ludwigshafen, belief sich auf 1.424.913,50 Euro brutto. Die Tennisanlage ist inzwischen fertiggestellt und in Betrieb, alle Leistungsphasen wurden erbracht und die vergebenen Bauaufträge sind schlussgerechnet. Die tatsächlichen Baukosten belaufen sich auf 1.512.889,90 Euro inkl. Baunebenkosten (Baugrund- und Kampfmittelsondierung, Rechtsberatung, Honorare, etc.).
Die schlussgerechneten Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
1.) Funktionsgebäude
Baukosten: 628.462,92 Euro / Baunebenkosten: 114.445,25 Euro / Gesamtkosten: 742.908,17 Euro / Kostenberechnung Baukosten: 544.855,00 Euro / Baunebenkosten (20,00 %): 108.971,00 Euro / Gesamtkosten: 653.826,00 Euro. Das entspricht gegenüber der ursprünglichen Vergabesumme eine Kostensteigerung von 89.082,17 Euro.
2.) Tennisplätze und Außenanlage
Baukosten: 400.158,52 Euro / Baunebenkosten: 83.912,43 Euro / Gesamtkosten: 484.070,95 Euro / Kostenberechnung Baukosten: 413.908,00 Euro / Baunebenkosten (20,00 %): 82.781,60 Euro / Gesamtkosten: 496.689,60 Euro. Das entspricht gegenüber der ursprünglichen Vergabesumme eine Kostenminderung von 12.618,65 Euro.
3.) Parkplatz
Baukosten: 255.011,19 Euro / Baunebenkosten: 30.899,66 Euro / Gesamtkosten: 285.910,85 Euro / Kostenberechnung Baukosten: 243.909,24 Euro / Baunebenkosten (12,50 %): 30.488,66 Euro / Gesamtkosten: 274.397,90 Euro. Das entspricht gegenüber der ursprünglichen Vergabesumme einer Kostensteigerung von 11.512,95 Euro.
Die Herstellung der PV-Anlage erfolgte kostenneutral für die Gemeinde, da die Klimaschutz-Plus-Stiftung Maßnahme- und Kostenträger der Anlage ist.
Durch diese Maßnahme können die zehn bisherigen Tennisplätze in der Gemeinde überbaut werden und somit größere Einnahmen generiert werden.

Veräußerung der Grundstücke "Wingertsäcker - Teiländerungsplan VI (Wiese)"
- Genehmigung der Ausschreibung des Investorenauswahlverfahrens und weiteres Vorgehen -

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.12.2019 beschlossen hatte, dass die Grundstücksvergabe im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens erfolgt, wurden in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Gemeinderates die Inhalte vorbereitet. Für die Vermarktung des Grundstücks wurde die Auslobung erstellt; der später abzuschließende Kaufvertrag und städtebauliche Vertrag wurde ebenfalls ausgearbeitet, so dass den teilnehmenden Bewerber die Rahmenbedingungen des Verfahrens bereits bei der Teilnahme am Verfahren kennen. Weiterhin ermöglicht dies eine kurzfristige Umsetzung des Grundstücksverkaufs nach Abschluss des Auswahlverfahrens, da dem Investor sämtliche Modalitäten bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung zugänglich gemacht wurden.
Von der Arbeitsgruppe wurde festgelegt, dass 8 von 24 Häusern nach dem sog. Einheimischenmodell vom späteren Investor veräußert werden müssen. Auch die hierbei einzuhaltenden Rahmenbedingungen sind in einer Anlage zum Kaufvertrag geregelt und werden den Bewerbern zugänglich gemacht.
Für die späteren Kaufinteressenten dieser Häuser ist folgende Wertungsmatrix vorgesehen:
IV. Vergabekriterien
1. Bedürftigkeit nach Vermögen und Einkommen / 1.1 Einkommenssituation Einkommen zwischen Obergrenze und Obergrenze – 20% = 10 Punkte / Einkommen unter Obergrenze – 20 % = 20 Punkte
1.2 Vermögenssituation Vermögen zwischen Obergrenze und Obergrenze – 20 % = 10 Punkte Vermögen unter Obergrenze – 20 % = 20 Punkte
2. Bedürftigkeit nach sozialen Kriterien
2.1 Familiäre Situation Alleinstehend oder in Trennung lebend = 0 Punkte, gemeinsamer Hausstand mit einem Partner = 10 Punkte. Alleinerziehend/mit Partner erziehend = 10 Punkte
2.2 Kinder Je im Haushalt dauerhaft lebenden, nicht volljährigem Kind = 10 Punkte max. jedoch 30 Punkte
2.3 Schwerbehinderung Schwerbehinderung bzw. Pflegebedürftigkeit des Bewerbers bzw. eines im Haushalt lebenden Angehörigen (Kind/Elternteil) ab einem GdB von 80 bzw. Pflegegrad 4 = 10 Punkte (die Punkte werden einmalig vergeben)
3. Zeitdauer und Ehrenamt 3.1 Zeitdauer (max. 50 Punkte) Es wird die Dauer des Hauptwohnsitzes des Bewerbers oder seines Partners berücksichtigt. Die längere Dauer ist ausschlaggebend. Die Aufenthaltszeiten mehrerer Personen werden nicht addiert. Die Aufenthaltsdauer der Kinder ist unerheblich. Bei der Dauer des Hauptwohnsitzes im Gemeindegebiet werden alle Zeiten in den letzten 20 Jahren berücksichtigt. Diese Zeiten müssen nicht am Stück erfüllt worden sein, sondern können auch mit Unterbrechung addiert werden. Pro vollem Jahr 10 Punkte, max. 50 Punkte
3.1 Ehrenamt (max. 15 Punkte) Mitgliedschaft in einem ortsansässigen oder im Ort tätigen Verein oder einer entsprechenden Institution. Pro vollem Jahr 2 Punkte, max. 10 Punkte Mitglied/ehem. Mitglied mit herausragenden oder arbeitsintensiven Funktion (z.B. Vorstand, Schatzmeister) in einem ortsansässigen oder im Ort tätigen Verein oder einer entsprechenden Institution. Pro vollem Jahr zusätzlich 1 Punkt, max. 5 Punkte 4. Maximale Punktzahlen Es könne somit max. folgende Punkte erreicht werden 1. Vermögens- und Einkommenssituation 40 Punkte 2. Bedürftigkeit nach Sozialen Kriterien 50 Punkte 3. Verbundenheit 65 Punkte Vergabekriterien für 8 von 24 Häuser nach dem Einheimischenmodell
Der Zeitplan für das Investorenauswahlverfahren ist wie folgt vorgesehen:
• 28.05.2020 Verfahrensbekanntmachung
• 29.05.2020 Auslobung / Zugriff auf Unterlagen online
• bis 13.07.2020 Eingang aller schriftlichen Rückfragen
• bis 20.07.2020 Schriftliche Beantwortung der Rückfragen
• 15.10.2020 SUBMISSION: Abgabe aller Arbeiten (außer Modell)
• 22.10.2020 SUBMISSION: Abgabe Modell bei Kaupp+Franck Architekten
• 29.10.2020 voraussichtlich Sitzung Auswahlgremium mit anschl. telefonischer Benachrichtigung der Preisträger
• 30.10.2020 voraussichtlich Pressekonferenz mit anschließender Eröffnung der Ausstellung
• Zeitraum Ausstellung voraussichtlich vom 30.10.2020 bis 13.11.2020
Gemeinderat Andreas Daners beantragte das Ehrenamt in den Vergabekriterien mehr hervorzuheben und der Arbeit der Ehrenamtlichen 2 Punkte und der Mitgliedschaft in einem Verein 1 Punkt zu zuteilen.
Der Gemeinderat sprach sich hierfür aus.
Der Gemeinderat genehmigte die vorgelegten Ausschreibungsunterlagen (Auslobung, Kaufvertrag inkl. Anlagen und städtebaulicher Vertrag) mit der Änderung im Bereich des Ehrenamtes und stimmte dem vorgestellten Zeitplan zu.

Bebauungsplan “Hauptstraße II im OT Neckarhausen - TÄP VIII (ehem. Voba Ladenburg)"
- Erweiterung des Geltungsbereichs -

Am 20.09.2017 beschloss der Gemeinderat zur Änderung des Bebauungsplans „Hauptstraße II im OT Neckarhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB einen Bebauungsplan „Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan VIII (ehem. Voba Ladenburg)“ aufzustellen. Zudem beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a durchzuführen, da die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Am 23.10.2019 beschloss der Gemeinderat die Tagesordnungspunkte zu vertagen, um mit den umliegenden Betroffen des Bebauungsplans eine einvernehmliche Lösung zur rückwärtigen Bebauung zu erarbeiten. In der Zwischenzeit haben mehrere Gespräche stattgefunden. Die Planung wurde dahingehend verändert, dass die geplante rückwärtige Bebauung mittels Festsetzung im Bebauungsplan auf maximal zwei Wohneinheiten beschränkt wird. Weiterhin soll die Wandhöhe des Gebäudes auf maximal 5,50 Meter und die Firsthöhe auf 9,0 Meter beschränkt werden. Die Miteigentümer des gemeinsamen privaten Erschließungswegs sehen die rückwärtige Bebauung weiterhin kritisch und wünschen dort keine Bebauung – auch eine Reduzierung auf eine Wohneinheit oder ein eingeschossiges Gebäude wird ausgeschlossen. Mit dem an der nördlichen Seite angrenzenden, landwirtschaftlichen Betrieb, wurden ebenfalls Gespräche geführt. Die nun von der Verwaltung vorgelegte Planung wäre vorstellbar. Da der Eigentümer die Vermietung der beiden Wohneinheiten anstrebt, wurde angeregt, dass bei der späteren Vermietung ausdrücklich auf den emittierenden Betrieb hingewiesen wird. Zuletzt wurde in der Sitzung am 23.10.2019 bei dem Grundstück (Gemeinschaftsweg) mit der Flst.-Nr. 169 über die Rechtsverhältnisse nach altem badischen Landrecht diskutiert. Hier ist im Bebauungsplan das Geh-Fahr- und Leitungsrecht zu regeln, damit die rückwärtigen Grundstücke (auch nach Durchführung des Bauleitplanverfahrens) bebaubar sind; dies wäre bei einem späteren Baugenehmigungsverfahren dann mittels Baulastenerklärung der weiteren Miteigentümer des Flurstücks 169 möglich. Da der Eigentümer der rückwärtigen Grundstücke Miteigentümer des Gemeinschaftswegs ist, hat er nach den §§ 743 Abs. 2, 745 Abs. 2 BGB einen Anspruch dahingehend, diesen privaten Erschließungsweg auch als Zufahrtsweg zu nutzen. Um die Erschließung auf diesem Weg zu sichern, soll in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs „Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan VIII (ehem. Voba Ladenburg)“ für das Flurstück 169 ein „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ festgesetzt werden. Hierzu soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans um diese Fläche erweitert werden. Die Inhalte des Bebauungsplans werden vom Stadtplanungsbüro Peter Fischer, Mannheim, in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme von Michael Bangert und einer Enthaltung von Florian König, den Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan VIII (ehem. Voba Ladenburg)“ neu zu fassen. Die Ergänzung des Geltungsbereichs ist dadurch begründet, dass der Erschließungsweg als Zufahrtsweg zu den hinteren Grundstücken gesichert ist. Der neu gefasste Geltungsbereich wird begrenzt
- im Norden durch das angrenzende Grundstück Hauptstraße 417, Flst.-Nr. 165,
- im Osten durch die Hauptstraße
- im Süden durch die Grundstücke Flst.-Nr. 170, 171, 172, 182 (teils), 177 sowie 176 und
- im Westen durch die Gärten der Grundstücke Flst.-Nr. 207 (teils) und 208.
Er beinhaltet die Grundstücke Flst.-Nr. 166, 167, 168, 169, 173, 173/1, 174, 175 und 178 der Gemarkung Neckarhausen. Der vorstehend beschriebene Geltungsbereich ergänzt und ersetzt somit den Geltungsbereich, wie er vom Gemeinderat am 20.09.2017 beschlossen und im Amtlichen Mitteilungsblatt am 26.10.2017 ortsüblich bekanntgemacht wurde.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzugeben.

Bebauungsplan "Hauptstraße II im OT Neckarhausen - TÄP VIII (ehem. Voba Ladenburg)"
- Billigung der Entwürfe des Bebauungsplans -

- Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB -
Auf die Beratung und Beschlussfassung zum vorherigen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 20.09.2017 beschlossen, dass das Bebauungsplanverfahren „Hauptstraße II im OT Neckarhausen – Teiländerungsplan VIII (ehem. Voba Ladenburg)“ als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden soll. Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 26.10.2017. Das Stadtplanungsbüro Peter Fischer, Mannheim, hat die Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung erstellt. Dieser enthält bereits die Änderungen des Geltungsbereichs sowie die geänderten Festsetzungen aus dem vorherigen Tagesordnungspunkt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Inhalten der Entwürfe des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung und billigte sie bei einer Gegenstimme von Michael Bangert und einer Enthaltung von Florian König.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligungen nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Bauanträge
Neubau eines Zweifamlienhauses auf einem Grundstück

Am Neckardamm Dem Bauantrag wurde zugestimmt. Der Gemeinderat stimmte der Herstellung der Stellplätze im Vorgartenbereich unter der Bedingung zu, dass diese mit einem sickerfähigen Belag (Ökopflaster, Rasengitter, etc.) hergestellt werden.

Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines verglasten Garagenanbaus auf einem Grundstück im Rebenweg
Die Befreiung von Ziffer 4.2 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung eines Nebengebäudes mit den Abmessungen von ca. 3,40m x 6,20m wird nicht befürwortet. Der Gemeinderat stimmte jedoch bei vier Gegenstimmen der Gemeinderäte Heitz, Hoffmann, Jänicke und Stahl und einer Enthaltung der Gemeinderätin Heike Dehoust einer reduzierten Bauweise unter den folgenden Voraussetzungen zu:
- Das geplante Gebäude erhält nicht mehr als 40m³ umbauten Raum
- Die Befreiung setzt voraus, dass das Maß der baulichen Nutzung (GRZ und GFZ) auch mit der geplanten Verglasung eingehalten wird.
- Der Gemeinderat fordert die Aufnahme einer Nebenbestimmung/Auflage, dass die Verglasung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Unter Einhaltung der vorgenannten Punkte sind die Abweichungen städtebaulich vertretbar, berühren nicht die Grundzüge der Planung und sind auch unter Berücksichtigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Weiterhin wird das Baurechtsamt gebeten, bauordnungsrechtliche Befreiungstatbestände hinsichtlich der Länge der Grenzbebauung (§ 6 Abs. 1 S. 3 LBO) zu überprüfen.

Anträge der Fraktionen
Antrag der UBL-FDP/FWV – Gemeinderatsfraktion zur Förderung eines Projekts der „Mikro-Landwirtschaft in Edingen-Neckarhausen“
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da das Projekt Mikrolandwirtschaft bereits angelaufen ist und die UBL-FDP/FWV-Fraktion einen neuen Antrag zur Unterstützung des Projekts stellen möchte. Hierbei sollen auch Kindergärten und Schulklassen eingebunden werden.

Antrag der OGL-Fraktion zur Änderung des Bebauungsplan Nordwestliche Ortserweiterung in Edingen
- zur erneuten Vorlage -

Der Gemeinderat beriet die Vor- und Nachteile einer Bebauung in 2. Reihe. Er betrachtete dabei die Interessen der betroffenen Eigentümer und die Gesamtheit der Einwohnerinnen und Einwohner, die das Sport- und Freizeitzentrum für Ihre Freizeit- und Vereinsaktivitäten nutzen. Der Gemeinderat berücksichtigte hierbei auch, dass der Fußballsport mit der geplanten Umwandlung des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz ab 2020/2021 komplett in das Sportzentrum verlegt wird und sich die Belegungsdichten hierdurch erhöhen. Nach Abwägung all dieser Überlegungen kam der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass der o.g. Antrag abgelehnt wird. Die Entscheidung wurde bei vier Gegenstimmen der Gemeinderäte Heitz, Hoffmann, Jänicke und Stahl sowie drei Enthaltungen der Gemeinderäte Herold, Koch und Kraus-Vierling beschlossen.

Kulturförderung: Antrag des Kleingärtnervereins Neckarhausen e.V. auf eine Beihilfe zur Dachsanierung des Vereinsheim (Neckarstraße 59)
Der Gemeinderat beschloss dem Kleingärtnerverein Neckarhausen e.V. auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereine für Heimat- und Brauchtumspflege eine Beihilfe i.H. von 1.200,00 Euro zu gewähren.

Sportförderung: Antrag des Turnvereins 1892 Neckarhausen e.V. auf Beihilfeleistungen zur Sanierung des Dusch- und Umkleidebereichs für Damen
Der Gemeinderat beschloss dem Turnverein 1892 Neckarhausen e.V. gemäß den Richtlinien für die Förderung der Leibesübungen (Sportförderungsrichtlinien) eine Beihilfe i.H. von 9.240,00,00 Euro zu bewilligen und - je nach Baufortschritt - gegen Rechnungsvorlage auszuzahlen. Hierfür wurden ausreichende Mittel im Haushalt veranschlagt. Der abschließende BSB-Bewilligungsbescheid sowie die Abschlussrechnung zu den Baumaßnahmen sind nach Beendigung der Sanierungsarbeiten vorzulegen.
Gemeinderat Andreas Daners war befangen und nahm während des Tagesordnungspunkts im Zuschauerraum Platz.

Sozialfonds 2019

Aus dem vor einigen Jahren ins Leben gerufenen Sozialfonds der Gemeinde kann schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht Hilfe geleistet werden. Jeder einzelnen Hilfezuteilung in Form von Geld- bzw. Gutscheinspenden ging eine individuelle Situationsbetrachtung durch die Verwaltung voraus. Zu Beginn des Jahres 2019 befanden sich 12.779,36 Euro im Sozialfonds der Gemeinde Edingen-Neckarhausen. Im Laufe des vergangenen Jahres wurden insgesamt 11.645,00 Euro in den Sozialfonds einbezahlt. Hiervon wurden 9.360,64 Euro an Bedürftige ausgezahlt. Darin enthalten sind auch 205,00 Euro Überbrückungsgelder, die auf Darlehensbasis vergeben wurden. Davon sind bereits 155,00 Euro wieder an die Gemeinde zurückgezahlt worden. Zum 31.12.2019 wies der Sozialfonds einen Stand von 15.083,72 Euro aus. Zum 30.04.2020 konnte ein Bestand von 17.039,19 Euro verzeichnet werden.

Flüchtlingsfonds 2019
Im Jahr 2015 wurde das Bündnis für Flüchtlingshilfe Edingen-Neckarhausen gegründet. Die Verwaltung unterstützt das Bündnis insoweit, als sämtliche Geldspenden über die Konten der Gemeinde abgewickelt werden können. Die Einzahlungen werden analog zum Sozialfonds vereinnahmt und dem Bündnis für Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt. Eine Vermischung von Sozialfonds und Flüchtlingshilfefonds ist ausgeschlossen. Zu Beginn des Jahres 2019 befanden sich 5.819,20 Euro im Flüchtlingshilfefonds der Gemeinde Edingen-Neckarhausen. Im Laufe des vergangenen Jahres wurden insgesamt 2.285,00 Euro in den Flüchtlingshilfefonds eingezahlt. Von den Mitgliedern des Koordinierungsteams wurden 3.606,75 Euro abgerufen und für unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt. Zum 31.12.2019 wies der Flüchtlingshilfefond einen Stand von 4.497,45 Euro aus. Zum 30.04.2020 standen im Flüchtlingsfonds noch 3.997,45 Euro zur Verfügung.

Bekanntgaben
Bürgermeister Simon Michler berichtete über die Aufnahme des Fährbetriebs und erklärte, dass die Gemeinde erneut ein Schreiben bzgl. einer Landesförderung versenden werde.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Es wurden einige Anfragen der Gemeinderäte beantwortet.