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Bericht aus dem Gemeinderat vom 25.09.2013

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 02.10.2013

Bericht aus dem Gemeinderat
In der am Mittwoch, 25.09.2013 unter Vorsitz von Bürgermeister-Stellvertreterin Heidi Gade stattgefundenen öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Ausscheiden aus dem Gemeinderat
Antrag von Gemeinderat Franz Schläfer auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Franz Schläfer hat mit Schreiben vom 18.07.2013 beantragt aus dem Gemeinderat auszuscheiden.
Gemäß § 16 Abs. 2 GemO beschloss der Gemeinderat, dem Antrag von Gemeinderat Franz Schläfer vom 18.07.2013 auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zuzustimmen. Die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Ziff. 3 einer mindestens zehnjährigen Zugehörigkeit zum Gemeinderat sind neben weiteren persönlichen Gründen erfüllt.
Bürgermeister-Stellvertreterin Heidi Gade dankte Gemeinderat Franz Schläfer für sein ehrenamtliches Wirken für die Gemeinde. Er habe sein Amt stets in freundlicher und humorvoller Art mit viel Sachverstand ausgeübt. Zum Abschied überreichte Bürgermeister-Stellv. Gade eine Dankesurkunde, den Wappen der Gemeinde auf Keramik und ein Weinpräsent.
Für die CDU-Fraktion und die anderen Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats dankte Gemeinderat Gerhard Hund seinem Kollegen Franz Schläfer in persönlich herzlichen Worten für die gemeinsame Zeit im Gemeinderat. Dem schloss sich auch GR Hans Stahl an. Gemeinderat Franz Schläfer zeigte sich gerührt über die Abschiedsworte und dankte von seiner Seite der Verwaltung, Bürgermeister Roland Marsch, der krankheitsbedingt die Sitzung nicht leiten konnte und seinen Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats für die gute und fruchtbare Zusammenarbeit. Der Gemeinde wünschte er für die Zukunft eine gute Weiterentwicklung.

Nachrücken im Gemeinderat
Feststellung und Beschlussfassung über das Nachrücken im Gemeinderat gem. § 31 Abs. 2 GemO
Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Franz Schläfer aus dem Gemeinderat ist der freiwerdende Sitz neu zu besetzen.
Nach dem Ergebnis der Gemeineratswahl vom 07.06.2009 rückt aus dem Wahlvorschlag der CDU als nächster Ersatzbewerber Herr Oliver Stock, Am Neckardamm 4, nach. Herr Oliver Stock hat mit Schreiben vom 01.08.2013 erklärt, dass er nicht bereit ist, den freiwerdenden Sitz von Gemeinderat Schläfer anzunehmen. Die Ablehnungsgründe des nächsten Ersatzbewerbers Herrn Oliver Stock gemäß seinem Schreiben vom 01.08.2013 wurden anerkannt.
Als nächster Ersatzbewerber auf dem Wahlvorschlag der CDU wird Herr Andreas Hauck, Kelterweg 6, festgestellt. Hinderungsgründe für das Nachrücken im Sinne der §§ 28 und 29 GemO lagen nicht vor.

Nachrücken und Neuverpflichtung im Gemeinderat
Herrn Andreas Hauck, Kelterweg 6, rückt als Nachfolger von Gemeinderat Franz Schläfer gem. § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach.
Die Verpflichtung wurde von Bürgermeister-Stellvertreterin Gade gem. § 32 Abs.1 Satz 2 vorgenommen.

Bürgermeister-Stellvertreterin Heidi Gade verabschiedete Gemeinderat Franz Schläfer (im Bild rechts) nach 14 Jahren und verpflichtete Andreas Hauck (linke Bildseite) als seinen Nachfolger.

Umbesetzung von Ausschüssen im Gemeinderat
Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Franz Schläfer sind die Ausschüsse, in denen Herr Schläfer vertreten war, neu zu besetzen.
Gemeinderat Schläfer war in folgenden Ausschüssen vertreten: Mitglied im Technischen Ausschuss, Mitglied im Kultur- und Sportausschuss, Mitglied im Agenda-Ausschuss, Mitglied im Partnerschaftsausschuss, Mitglied im Schloss- und Schlossparkausschuss, stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss, stellv. Mitglied im Kinder-, Jugend- und Schulausschuss und stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes „Neckargrupe“.
Der Gemeinderat stimmte der Neubesetzung der Ausschüsse gemäß den Angaben der CDU-Fraktion zu.
Gemeinderat Andreas Hauck wurde anstelle des ausgeschiedenen GR Schläfer in die Ausschüsse gewählt bzw. bestellt, in den GR Schläfer vertreten war.

Klimaschutzkonzept

  • Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Rhein-Neckar-Kreis

Bürgermeister Marsch hat in der öffentlichen Sitzung des Agenda Ausschusses am 11.07.2013 über den Entwurf des Klimaschutzkonzeptes für den Rhein-Neckar-Kreis informiert und mitgeteilt, dass mit den Gemeinden eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden soll.
Der Kreistag hat am 17.04.2012 Klimaschutzleitlinien beschlossen. Deren Oberziele sind die Verringerung von klimaschädlichen Emissionen und der Einsatz von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Entwicklung eines energieautarken Kreises bei der Strom- und Wärmeversorgung privater Haushalte.
Das Klimaschutzkonzept baut auf folgenden drei „Säulen“ auf:
Säule 1: Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften
Säule 2: Kooperation mit den Kommunen
Säule 3: Energieagentur (Beratung)
Am 30.04.2013 hat der Kreistag das Klimaschutzkonzept für die Einrichtungen und Gesellschaften des Rhrein-Neckar-Kreises beschlossen.
Als Nächstes steht nun eine Kooperationsvereinbarung mit den Kommunen an. Der Rhein-Neckar-Kreis und die Gemeinden werden einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen vereinbaren. Dabei wird von folgenden Zielvorstellungen ausgegangen: 2013 > Erstellung Klimaschutzkonzept – Kreis; 2013 > Erstellung der CO² Bilanz und Energie- und Wärmeatlas; 2013 bis 2020 > Erstellung von Klimaschutzkonzepten – Baustein 1 oder Baustein 2 – der Städte und Gemeinden; 2013 bis 2030 > Gemeinsames Umsetzungskonzept und Monitoringkonzept, wobei mit diesen Konzepten der Rahmen der zeitlichen Umsetzung näher fixiert wird, damit die einzelnen Kommunen individuelle Festlegungen treffen können.
Herr Obländer vom Rhein-Neckar-Kreis, Eigenbertrieb Bau- und Vermögen, war in der Sitzung anwesend und stand für Fragen zur Verfügung.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und den Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises beizutreten und beauftragt den Bürgermeister zum Abschluss der Vereinbarung. Voraussetzung des Zustimmungsbeschlusses ist die Aufnahme einer Ausstiegsklausel aus der Kooperationsvereinbarung. Der Vertreter des Rhein-Neckar-Kreises, Herr Obländer, bestätigte in der Sitzung, dass dies möglich wäre.

Verordnung des Rhein-Neckar-Kreises als untere Wasserbehörde zum Schutze des Grundwassers im Einzugsbereich der Wassergewinnungs-anlagen des WWV „Neckargruppe“
Der Wasserversorgungsverband „Neckargruppe“ (WVV Neckargruppe), Sitz Edingen-Neckarhausen, versorgt die Gemeinde Edingen-Neckarhausen mit Trinkwasser und liefert an die Stadtwerke Heidelberg Trinkwasser. Verbandsmitglieder des WVV Neckargruppe sind die Gemeinde Edingen-Neckarhausen, die Stadtwerke Heidelberg AG, für die Stadt Heidelberg und die MVV RHE AG, Mannheim für die Stadt Mannheim.
Die Wasserschutzgebiete der Wasserwerke „Rauschen“, Heidelberg, Eppelheim, Plankstadt, „Neckargruppe“ Edingen-Neckarhausen und „Rheinau“, Mannheim entsprachen nicht mehr den aktuellen hydrogeologischen Verhältnissen, so dass eine Neuabgrenzung dieser Wasserschutzgebiete durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg, erfolgte. Aufgrund dessen werden für diese Wasserwerke jeweils neue Wasserschutzgebietsverordnungen festgesetzt.
Zuständig für die Verordnung im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen des WVV „Neckargruppe“ ist der Rhein-Neckar-Kreis als untere Wasserbehörde.
Die Rechtsverordnungen der Stadt Heidelberg für das Wasserwerk Rauschen, der Stadt Mannheim für das Wasserwerk Rheinau und des Rhein-Neckar-Kreises für die Wasserwerke des WVV „Neckargruppe“ sind aufeinander abgestimmt und sollen gleichzeitig zum 01.01.2014 in Kraft treten. Die Zustimmung des RegierungspräsidiumsKarlsruhe gemäß § 110 Abs.1 Wassergesetz Baden-Württemberg liegt vor.
Der Gemeinderat hat keine Anregungen und Bedenken zu dem Entwurf der Verordnung des Rhein-Neckar-Kreises zum Schutze des Grundwassers im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen des WWV „Neckargruppe“ und stimmt dem weiteren Verfahren zu.

Sanierung Kleinhallenbad (Lehrschwimmbecken) in der Pestalozzi-Turnhalle

  • Genehmigung der Auftragsvergabe Lüftungsinstallation und Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben

Der Gemeinderat genehmigte die Auftragsvergabe für das Lüftungsgerät und folgte der Beschlussempfehlung des Technischen Ausschuss und genehmigte die überplanmäßige Ausgabe von rund 80.000,00 Euro und den Deckungsvorschlag.

Straßenreinigung in der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Der Vertrag über die Reinigung der öffentlichen Straßen in Edingen-Neckarhausen zwischen der Gemeinde Edingen-Neckarhausen und der Firma Böhm, Leimen, vom 11./20.1983, zuletzt geändert mit Nachtrag vom 01.12.2010/03.12.2010, läuft zum 31.12.2013 aus.
Ab 1998 wurde die Straßenreinigung auf einen vierwöchentlichen Turnus geändert, seit 2006 wird die Straßenreinigung nur noch vierteljährlich (alle drei Monate) durchgeführt.
Der Gemeinderat beschloss, den Vertrag über die Reinigung der öffentlichen Straßen in Edingen-Neckarhausen zu den angepassten Konditionen zu verlängern. Bei einer weiteren Steigerung der Kraftstoffpreise ist eine vorzeitige Vertragsanpassung im gegenseitigen Einvernehmen oder eine vorzeitige Kündigung zulässig.
Die Verwaltung wurde beauftragt den Vertrag entsprechend zu ändern. Die Vertragsdauer soll bis zum 31.12.2016 laufen.

Neubau eines Kreisverkehrsplatzes K4138/L597 Fichtenstraße in Edingen-Neckarhausen

  • Herstellen der Straßenbeleuchtung & Auftragsvergabe

Das Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises hat den Auftrag zum Neubau des Kreisverkehrsplatzes vergeben. Die Bauarbeiten für den Straßenbau haben begonnen. Mit der Inbetriebnahme des Kreisverkehrsplatzes muss die Straßenbeleuchtung betriebsfertig hergestellt sein, da die Verkehrssicherungspflicht, die bei der Gemeinde Edingen-Neckarhausen liegt, zu gewährleisten ist.
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Herstellung der Straßenbeleuchtung an die EnBW zu erteilen, wie im Angebot vom 21.08.2013 enthalten. Weiterhin beschloss der Gemeinderat, die überplanmäßige Ausgabe von rund 40.000,00 Euro und den Deckungsvorschlag hierzu zu genehmigen, um die termingerechte Ausführung der Baumaßnahme Kreisverkehrsplatz nicht zu behindern.

Bekanntgaben:

  • Ergebnis Bündelausschreibung Gas-Lieferung

Bürgermeister-Stellvertreterin Gade gab bekannt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung des Gemeindetags für die Ergas-Lieferung der bisherige Gaslieferant, die Stadtwerke Konstanz GmbH, den Zuschlag erhalten haben.

  • Termine

Bürgermeister-Stellvertreterin Gade gab die Termine der kommenden Wochen und Monate bekannt.

Anfragen aus dem Gemeinderat
Bürgermeister-Stellvertreterin Gade beantwortete zusammen mit der Verwaltung die Anfragen zu

  • Radwegausbau zwischen Kreuzung L 637/ L597alt/Neu-Edingen/Speyerer Straße und Mannheim-Seckenheim; dieser Punkt soll bei dem Termin mit Regierungspräsidentin Kressl angesprochen werden.
  • Parkplätze bei der Volksbank Neckarhausen
  • Blindensignal bei Fußgängerampeln, wird mit der Verkehrsbehörde entsprechend mitgeteilt
  • Warmwasser Duschen und Kleinhallenbad in der Pestalozzi-Schule, Störung wird derzeit behoben
  • Breitbandversorgung in Edingen-Neckarhausen, über den Sachstand wurde der Gemeinderat unterrichtet.