Vergünstigungen für Einrichtungen
Zum 01.01.2004 wurde auf Beschluss des Gemeinderats der kommunale Familienpass der Gemeinde Edingen-Neckarhausen eingeführt. Mit dem Familienpass erhalten Familien die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz haben Vergünstigungen beim Besuch von verschiedenen Gemeindeeinrichtungen.
Nachstehend erhalten Sie nochmals die wesentlichen Informationen zum Antrags- und Ausstellungsverfahren. Die federführende Sachbearbeitung liegt beim Bürgerservice (Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Ausgabe) und dem Rechnungsamt (Verrechnung der in Anspruch genommenen Vergünstigungen).
Berechtigter Personenkreis
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeindschaft leben.
- Der Familienpass wir unabhängig vom Einkommen gewährt.
Vergünstigungen
Der Familienpass umfasst folgendes Angebot:
- Freizeitbad
- sechsmaliger kostenfreier Zugang
- Gemeindebücherei
- unentgeltliche Ausleihe - Wegfall der Familien-Jahresgebühr
Die Vergünstigungen gelten nur im laufenden Kalenderjahr und sind nicht übertragbar.
Verfahren
- Der Familienpass der Gemeinde Edingen-Neckarhausen ist auf Antrag kostenfrei beim Bürgerservice erhältlich.
- Der Familienpass ist nur gültig im Zusammenhang mit einem amtlichen Ausweisdokument mit Lichtbild und nicht übertragbar.
- Die Inanspruchnahme einer Vergünstigung wird im Familienpass vermerkt.
- Bei Missbrauch wird der Familienpass eingezogen.