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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

Wappen Edingen-Neckarhausen

Die Blasonierung des Wappens lautet: In von "silbern"“ und "schwarz" gespaltenem Schild vorn ein durchgehendes, geschliffenes, fußgespitztes rotes Kreuz, hinten ein "rot" bewehrter und "rot" bezungter "goldener" Löwe.

Das Gemeindewappen wurde nach der Zusammenlegung von Edingen und Neckarhausen neu entworfen. Das Lorscher Kreuz erinnert an die historischen Beziehungen des Klosters zu Edingen, während der Pfälzer Löwe bereits Teil des ursprünglichen Neckarhäuser Wappens war. Die Gemeindefahne ist "rot-weiß" und wurde 1977 zusammen mit dem Wappen vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis verliehen.

Schutz des Gemeindewappens

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 6 vor, dass die Gemeinden berechtigt sind, ein Gemeindewappen zu führen. Die Führung des Gemeindewappens ist ausschließlich Sache der wappenführenden Gemeinde selbst. Zur Führung berechtigt sind deshalb grundsätzlich nur die Organe der Gemeinde (also grundsätzlich Gemeinderat und Bürgermeister). Dritten Personen ist sowohl die Führung als auch die Verwendung des Gemeindewappens grundsätzlich untersagt. Ebenso wie das Recht auf den Namen der Gemeinde ist auch das Recht, ein Wappen zu führen, als sogenanntes „Persönlichkeitsrecht“ gemäß § 12 BGB gegen unbefugte Verwendung geschützt. Das unbefugte Benutzen des Gemeindewappens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zudem besteht für die Gemeinde ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch.

http://www.edingen-neckarhausen.de//gemeinde/historie/wappen