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Edingen Neckarhausen (Druckversion)

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Neu-Edingen Teiländerungsplan IV“

Erneute Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in öffentlicher Sitzung am 20.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Neu-Edingen Teiländerungsplan IV“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Neu-Edingen mit Datum vom 12.02.2024 gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Planbereich wird begrenzt

  • Im Norden durch die Flurstücke 5691 und 5682, die Rosenstraße, die Breslauer Straße, die Neckarhauser Straße und Flurstück 5100,
  • Im Osten durch die Flurstücke 5080, 5081, 5082, 5083, 5084, 5085, 5086, 5087, 5088, 5089, 5089/1, 5090, 5091, 5092, die Nelkenstraße, die Flurstücke 4649, 4650, 4651, 4653, 4654, 4655, 4656, 4657, 4658, 4659, 4660, 4661, 4661, 4662, 4663, 4664, 4665, 4666, 4667, 4601, 4671
  • Im Süden durch die Lilienstraße,
  • Im Westen durch die Main-Neckar-Bahn-Straße

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung

Im Plangebiet gilt seit dem 01.08.2019 der rechtskräftige Bebauungsplan „Neu-Edingen – Teiländerungsplan III“.

Um eine gewisse Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Gebäude durchzusetzen, wurden im Bebauungsplan „Neu-Edingen – Teiländerungsplan III“ für Hauptgebäude nur die im Gebiet vorkommenden Satteldächer mit Dachneigungen zwischen 30 und 45° zugelassen.

Um den Bauherren bei der Gebäudegestaltung mehr Flexibilität einzuräumen und gleichzeitig aktuellen Bautrends gerecht zu werden, soll die Festsetzung zur Dachform und Dachneigung geändert werden. Hierzu wird eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Neben den gestalterischen Aspekten wird aus ökologischen Gesichtspunkten für Flachdächer bis 15° Dachneigung eine Dachbegrünung im Sinne der Klimaanpassung festgesetzt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung werden vom 15.04.2024 bis 30.04.2024 hier auf der Homepgae veröffenlticht.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können nur Stellungnahmen zum Inhalt des Bebauungsplanes bei der Gemeinde, welche die geänderten Planinhalte betreffen, abgegeben werden.

Die geänderten Planinhalte betreffen:

•           Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung

Anregungen und Stellungnahmen können nur zu diesen ergänzten Teilen abgegeben werden. Diese sind in den Planunterlagen rot hervorgehoben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,

  • z.B. per E-Mail an dominik.eberle@edingen-neckarhausen.de

oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.

  • schriftlich an die Gemeinde Edingen-Neckarhausen

oder

  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus (Foyer / Zimmer XY) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Edingen-Neckarhausen, den 04.04.2024

Florian König, Bürgermeister

http://www.edingen-neckarhausen.de//buerger/bauen-wohnen/bebauungsplaene