Familienpass

Vergünstigungen für Einrichtungen

Zum 01.01.2004 wurde auf Beschluss des Gemeinderats der kommunale Familienpass der Gemeinde Edingen-Neckarhausen eingeführt. Der Familienpass wird auch 2009 - diesmal in "weinrot" Grundfarbe mit den gleichen Vergünstigungen - angeboten. Mit dem Familienpass erhalten Familien die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz haben Vergünstigungen beim Besuch von verschiedenen Gemeindeeinrichtungen. Nachstehend erhalten Sie nochmals die wesentlichen Informationen zum Antrags- und Ausstellungsverfahren.

Die federführende Sachbearbeitung liegt beim Bürgerservice (Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Ausgabe) und dem Rechnungsamt (Verrechnung der in Anspruch genommenen Vergünstigungen). Ab Freitag, dem 02.01.2009, kann der Familienpass 2009 bei den Bürgerservicestellen in Edingen und Neckarhausen beantragt werden. Die Passformulare werden in der 52 Kalenderwoche angeliefert. Die Antrags- und Kontrollisten werden derzeit durch den AG zugestellt.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Herr Kapp
Fon: 06203 808-205

Berechtigter Personenkreis

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.

Der Familienpass wir unabhängig vom Einkommen gewährt.

Vergünstigungen

Der Familienpass umfasst folgendes Angebot:

  • Freizeitbad
    sechsmaliger kostenfreier Zugang
  • Gemeindebücherei
    unentgeltliche Ausleihe - Wegfall der Familien-Jahresgebühr
  • Geltungsdauer
    Der Familienpass der Gemeinde Edingen-Neckarhausen gilt jeweils für das Kalenderjahr.

Verfahren

  • Der Familienpass der Gemeinde Edingen-Neckarhausen ist auf Antrag kostenfrei beim Bürgerservice ab dem 02.01.2008 (Druckfertigstellung) erhältlich.
  • Der Familienpass ist nur gültig im Zusammenhang mit einem amtlichen Ausweisdokument mit Lichtbild und nicht übertragbar.
  • Die Inanspruchnahme einer Vergünstigung wird im Familienpass mit Datum & Handzeichen vermerkt.
  • Die monatlichen Kontrolllisten an das Rechnungsamt abgegeben.
  • Bei Missbrauch wird der Familienpass eingezogen.

Kontakt

Bürgerservice
Rathaus Edingen

Hauptstraße 60
68535 Edingen-Neckarhausen
Fon: 06203 808-209

Bürgerservice
Rathaus Neckarhausen (Schloß)

Hauptstraße 389
68535 Edingen-Neckarhausen
Fon: 06203 808-131

Weitere Informationen

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