Familienpass

Vergünstigungen für Einrichtungen

Zum 01.01.2004 wurde auf Beschluss des Gemeinderats der kommunale Familienpass der Gemeinde Edingen-Neckarhausen eingeführt. Der Familienpass wird auch 2012 - diesmal in "gelb" Grundfarbe mit den gleichen Vergünstigungen - angeboten. Mit dem Familienpass erhalten Familien die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz haben Vergünstigungen beim Besuch von verschiedenen Gemeindeeinrichtungen. Nachstehend erhalten Sie nochmals die wesentlichen Informationen zum Antrags- und Ausstellungsverfahren.

Die federführende Sachbearbeitung liegt beim Bürgerservice (Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Ausgabe) und dem Rechnungsamt (Verrechnung der in Anspruch genommenen Vergünstigungen). Ab dem 27.12.2011, kann der Familienpass 2012 bei den Bürgerservicestellen in Edingen und Neckarhausen beantragt werden.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Herr Kapp
Fon: 06203 808-205

Berechtigter Personenkreis

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeindschaft leben.

Der Familienpass wir unabhängig vom Einkommen gewährt.

Vergünstigungen

Der Familienpass umfasst folgendes Angebot:

  • Freizeitbad
    sechsmaliger kostenfreier Zugang
  • Gemeindebücherei
    unentgeltliche Ausleihe - Wegfall der Familien-Jahresgebühr
  • Internet-Treff im Jugendzentrum
    kostenfreie Internetnutzung

    Die Vergünstigungen gelten nur im laufenden Kalenderjahr und sind nicht übertragbar.

Verfahren

  • Der Familienpass der Gemeinde Edingen-Neckarhausen ist auf Antrag kostenfrei beim Bürgerservice erhältlich.
  • Der Familienpass ist nur gültig im Zusammenhang mit einem amtlichen Ausweisdokument mit Lichtbild und nicht übertragbar.
  • Die Inanspruchnahme einer Vergünstigung wird im Familienpass vermerkt.
  • Bei Missbrauch wird der Familienpass eingezogen.

Kontakt

Bürgerservice
Rathaus Edingen

Hauptstraße 60
68535 Edingen-Neckarhausen
Fon: 06203 808-209

Bürgerservice
Rathaus Neckarhausen (Schloß)

Hauptstraße 389
68535 Edingen-Neckarhausen
Fon: 06203 808-131

Weitere Informationen

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hausen finden Sie in der Rubrik "Rathaus".

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