VolltextsucheWappenBeschreibung![]() Die Blasonierung des Wappens lautet: In von "silbern"“ und "schwarz" gespaltenem Schild vorn ein durchgehendes, geschliffenes, fußgespitztes rotes Kreuz, hinten ein "rot" bewehrter und "rot" bezungter "goldener" Löwe. Das Gemeindewappen wurde nach der Zusammenlegung von Edingen und Neckarhausen neu entworfen. Das Lorscher Kreuz erinnert an die historischen Beziehungen des Klosters zu Edingen, während der Pfälzer Löwe bereits Teil des ursprünglichen Neckarhäuser Wappens war. Die Gemeindefahne ist "rot-weiß" und wurde 1977 zusammen mit dem Wappen vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis verliehen. Schutz des GemeindewappensDie Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 6 vor, dass die Gemeinden berechtigt sind, ein Gemeindewappen zu führen. Die Führung des Gemeindewappens ist ausschließlich Sache der wappenführenden Gemeinde selbst. Dritten Personen ist sowohl die Führung als auch die Verwendung des Gemeindewappens grundsätzlich untersagt. Ebenso wie das Recht auf den Namen der Gemeinde ist auch das Recht, ein Wappen zu führen, als sogenanntes „Persönlichkeitsrecht“ gemäß § 12 BGB gegen unbefugte Verwendung geschützt. Das unbefugte Benutzen des Gemeindewappens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zudem besteht für die Gemeinde ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch. Vereine![]() Die Vereinsliste der Gemeinde Edingen-Neckarhausen auf einen Blick sehen Sie unter der Rubrik Freizeit. Landesarchiv BWDie Archivverwaltung macht die schriftlichen Zeugnisse zur Geschichte des Landes und seiner Bewohner zugänglich. © 2010 Gemeinde Edingen-Neckarhausen | Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen | Fon: 06203 808-0 | E-Mail schreiben
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